Nicht abnutzbarer Firmenwert im zeitlichen Geltungsbereich des § 6 EStG 1972, wenn derjenige, der einen Firmenwert durch persönliche Leistungen geschaffen hat, im Unternehmen des Erwerbers weiterhin tätig wird
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 531 Heft 19 v. 1.10.1999