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Kriterien für die Unterscheidung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen für die Bestimmung des KommSt-rechtlichen Unternehmens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 540 Heft 19 v. 1.10.1999

§ 3 Abs 1 KommStG

1. Für die Best des KommSt-rechtlichen Unternehmens ist die Unterscheidung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen von Bedeutung.

2. Fördert eine Personenvereinigung die wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder, gilt die widerlegbare Vermutung, dass die Beitragsleistungen nicht die Eigenschaft von echten Mitgliedsbeiträgen haben.

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