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Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 Abs 4 BAO ist auch zulässig, wenn Erhebungen durch ein Verschulden des FA unterblieben sind;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 543 Heft 19 v. 1.10.1999

Bindung der Abgabenbehörde an die im Erstbescheid objektiv zum Ausdruck gebrachte Rechtsansicht gem § 307 Abs 2 BAO

§ 303 Abs 4 BAO

§ 307 Abs 2 BAO

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