Bei der Beurteilung, ob "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" vorliegen, ist die fehlende Weisungsgebundenheit fiktiv hinzuzudenken und sodann zu prüfen, ob ein Dienstverhältnis vorliegt
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 535 Heft 19 v. 1.10.1999