- EStG 1972 § 2 Abs 3; EStG 1988 § 2 Abs 3; LiebhabereiV, BGBl 1990/322 § 1 Abs 2 Z 1, § 2 Abs 4: Vermietung einer Eigentumswohnung fällt unter § 1 Abs 2 Z 1 LiebhabereiV
- EStG 1972 § 2 Abs 3; UStG 1972 § 2 Abs 5; LiebhabereiV, BGBl 1990/322 § 1 Abs 1: subjektive Komponente des Ertragsstrebens anhand objektiver Umstände zu prüfen; 40 Jahre kein überschaubarer Zeitraum
- EStG 1972 § 4: Aufteilung von Mischaufwendungen auf zwei verschiedene Einkunftsquellen; Absetzbarkeit von Reisekosten nur bei ausschließlich betrieblicher Veranlassung;
- EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 4, § 29 Z 1: Versorgungsrente: Nichtabzugsfähigkeit und Steuerfreiheit von Rentenzahlungen für den Fall, daß der Wert des übertragenen Vermögens den Rentenbarwert um das Vier- bis Fünffache übersteigt
- EStG 1988 § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a: Abgrenzung Aus- und Fortbildungskosten
- EStG 1988 § 23 Z 1, § 29 Z 3; UStG 1972 § 2 Abs 1, § 12 Abs 2 Z 2 lit c; B-VG Art 131: Abgrenzung Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung;
- EStG 1972 § 23 Z 2: Vorliegen der Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft als Frage der Beweiswürdigung
- EStG 1972 § 24; BAO § 245 Abs 2: Betriebsveräußerung, auch wenn ein Veräußerungsverlust entsteht; keine Hemmung der Berufungsfrist, wenn einem B teilweise die Begründung fehlt, ein Antrag nach § 245 Abs 2 BAO aber nicht gestellt wird
- EStG 1988 § 24, § 32 Abs 1 lit b, § 37 Abs 2 Z 1 und 4 idF vor dem SteuerreformG 1993: Siebenjahresfrist bei Veräußerung eines Anteils an einer Personenges, in die ein Betrieb eingebracht wurde;
- EStG 1972 § 24 Abs 3: Verpachtung eines Gewerbebetriebes für sich allein keine Betriebsaufgabe, wohl aber bei Hinzutreten bestimmter Umstände
- EStG 1972 § 37 Abs 2; BAO § 132: Bei Betrieben liegen außerordentliche Einkünfte nur ausnahmsweise vor; keine Berufung auf den Ablauf der Aufbewahrungsfrist, wenn Belege im laufenden Verfahren vernichtet werden
- KStG 1988 § 8 Abs 1 und Abs 2; BAO § 22: Keine Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Vertrages mit dem Ergebnis einer verdeckten Gewinnausschüttung neben einer verdeckten Einlage; keine Unüblichkeit von sale and lease back-Verträgen
- UStG 1994 § 12 Abs 1: Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware als Voraussetzung des Vorsteueranspruchs
- ErbStG 1955 § 2 Abs 1 Z 1, § 2 Abs 2 Z 4, § 15 Abs 1 Z 17: Befreiung von "endbesteuertem" Kapitalvermögen nur für konkretes, dem Erblasser im Zeitpunkt seines Todes zugerechnetes Vermögen
- ErbStG § 15 Abs 1 Z 17: Keine ErbSt-Befreiung für Pflichtteil, den der Alleinerbe zwecks Auszahlung an den Pflichtteilsberechtigten einem (ErbSt-freien) Sparbuch entnimmt
- GebG § 33 TP 20: Außergerichtlicher Vergleich, wenn durch einen Vertrag strittige oder unklare Umstände bereinigt werden
- GrEStG 1987 § 5 Abs 1 Z 1: Einbeziehung des zu errichtenden Gebäudes in den Erwerbsvorgang, wenn der Erwerber eines Grundstückes an ein bestimmtes, durch die Planung des Verkäufers vorgegebenes Gebäude gebunden ist
- BewG § 13 Abs 2 zweiter Satz: Eignung des Wiener Verfahrens zur schätzungsweisen Ermittlung des gemeinen Wertes
- BAO § 9 iVm § 80: Haftungsfreiheit des Gf, wenn Abgabenschulden im Vergleich zur Summe der anderen Verbindlichkeiten nicht schlechter behandelt werden
- BAO § 9 iVm § 80: Haftungsfreiheit des Gf, wenn Abgabenschulden im Vergleich zur Summe der anderen Verbindlichkeiten nicht schlechter behandelt werden
- BAO § 93 Abs 3 lit a: Von der Beh angenommener Sachverhalt als notwendiger Inhalt der Begründung eines Bescheides
- BAO § 133: Keine Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Einreichung von Abgabenerklärungen, wenn die entsprechenden Formulare in der Einlaufstelle eines Finanzamts nicht erhältlich sind
- BAO § 162: Keine Anwendung des § 162 BAO, wenn Aufwendungen weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht werden und die Beh davon ausgeht, daß die behaupteten Betriebsausgaben tatsächlich nicht angefallen sind
- BAO § 207 Abs 2; EStG 1972 § 34: Weder die langjährige Verletzung von abgabenrechtlichen Verpflichtungen noch die Tatsache der Erstattung einer Selbstanzeige läßt für sich alleine einen Schluß auf vorsätzliches Handeln zu;
- BAO § 188, § 212a, § 295, § 217: Nachforderung als Voraussetzung der Aussetzung der Einhebung; Säumniszuschlag
- BAO § 209, § 116 Abs 1; EStG 1972 § 25 Abs 1 Z 1: Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Abgabenbescheides; Bestechungsgelder als Vorteile aus dem Dienstverhältnis; keine Bindung an eine Vorfragenbeurteilung durch eine andere zuständige Verwaltungsbehörde
- FinStrG § 8 Abs 2, § 9, § 25, § 23 Abs 2: Zumutbarkeit der Einhaltung der objektiv gebotenen Sorgfalt; Entschuldbarkeit eines Irrtums; keine oder nur unbedeutende Folgen einer Tat; Wohlverhalten als Milderungsgrund
- FinStrG § 83 Abs 1: Unzulässigkeit von unkonkretisierten Hinweisen auf die Aktenlage in der Begründung eines Einleitungsbescheides
- FinStrG § 93 Abs 4, § 152 Abs 1; AbgEO § 14: Ein B, mit dem über eine Beschwerde nach § 152 Abs 1 FinStrG abgesprochen wird, darf nicht auch über die Rechtmäßigkeit von Pfändungsmaßnahmen absprechen
- FinStrG § 167 Abs 1: Vorliegen eines minderen Grad des Versehens bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand