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Unzulässigkeit von unkonkretisierten Hinweisen auf die Aktenlage in der Begründung eines Einleitungsbescheides

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 461 Heft 16 v. 15.8.1999

§ 83 Abs 1 FinStrG

1. Im Spruch des B, mit dem ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wird, muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, in groben Umrissen beschrieben werden.

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