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Ein B, mit dem über eine Beschwerde nach § 152 Abs 1 FinStrG abgesprochen wird, darf nicht auch über die Rechtmäßigkeit von Pfändungsmaßnahmen absprechen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 462 Heft 16 v. 15.8.1999

§ 93 Abs 4 FinStrG

§ 152 Abs 1 FinStrG

§ 14 AbgEO

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