§ 133 BAO
Die Einreichung von Abgabenerklärungen ist auch dann möglich und zumutbar, wenn die entsprechenden Formulare in der Einlaufstelle eines Finanzamts nicht erhältlich sind.
§ 133 BAO
Die Einreichung von Abgabenerklärungen ist auch dann möglich und zumutbar, wenn die entsprechenden Formulare in der Einlaufstelle eines Finanzamts nicht erhältlich sind.