- EStG § 2 Abs 2 und 3, § 28; UStG § 2 Abs 5 Z 2: Der absehbare Zeitraum zur Erzielung eines Gesamterfolges bei Vermietung von zwei Eigentumswohnungen samt Garagenabstellplätzen
- EStG § 2 Abs 2 und 3; KStG § 7 Abs 1 und 3; UStG § 2 Abs 5 Z 2: Liebhaberei bei Kapitalgesellschaften; scheitern die Erzeugung und der Vertrieb einer fast-food-Speise, die Verwertung mehrerer registrierter Marken und die Erzeugung von Papst-Statuen
- BAO § 119: Die Mitwirkungspflicht umfaßt die Offenlegung aller Kriterien zur zuverlässigen Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer verlustbringenden Tätigkeit
- BAO §§ 119, 184: Erfordernis der Aufteilung und Zuordnung der in einem einheitlichen Rechenwerk erfaßten Betriebseinnahmen- und ausgaben, die verschiedene Tätigkeiten des Steuerpflichtigen betreffen
- EStG § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 6, § 22 Abs 1 Z 1 lit b: Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines Arztes sind auch dann Werbungskosten und nicht Betriebsausgaben,
- EStG §§ 5, 6; BAO § 93 Abs 3 lit a, § 129 Abs 4, § 167 Abs 2, § 184 Abs 3: Zurechnung der aus Unterfakturierungen und Schwarzgeschäften bei Spielautomatenverkäufen erzielten Einkünfte;
- BAO § 293b: Die Berichtigung eines Bescheides über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung unterliegt nicht der Verjährung
- EStG § 16 Abs 1 Z 1, § 29, § 30 Abs 1 Z 1 lit a, § 30 Abs 4: Darlehenszinsen im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Liegenschaft können bei der Ermittlung des Spekulationsgewinnes nur dann abgezogen werden,
- EStG § 25; BAO § 115, § 167 Abs 2: Das Fehlen eines Nachweises über die Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges durch den Geschäftsführer berechtigt noch nicht automatisch zur Annahme eines Sachbezugs;
- EStG § 28 Abs 1 Z 1, § 29 Z 3: Der Verzicht auf Nachbarrechte im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stellt unabhängig vom Anteil der privaten Nutzung der Liegenschaft eine in einem Dulden oder Unterlassen bestehende sonstige Leistung dar
- EStG § 38 Abs 1: Der patentrechtliche Schutz einer volkswirtschaftlich wertvollen Erfindung ist Voraussetzung für die Anwendung des Hälftesteuersatzes auf die damit erzielten Lizenzeinkünfte
- EStG § 41, § 72 Abs 4; BAO § 207 Abs 2: Ein amtswegiger Jahresausgleich ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen für die Durchführung einer Veranlagung gegeben sind;
- EStG § 86: Voraussetzung für die Steuerbegünstigung von Überstundenzuschlägen ist, daß die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung und die genaue Höhe der dafür bezahlten Zuschläge feststehen;
- FLAG § 2 Abs 1 lit c; EStG § 33 Abs 4 Z 3 lit a: Die mehrjährige berufliche Tätigkeit eines behinderten Kindes widerlegt das Fehlen der Selbsterhaltungsfähigkeit; eine berufliche Tätigkeit liegt nicht vor,
- BAO § 9, §§ 80 ff: Pflichtverletzung des Geschäftsführers durch Abschluß eines globalen Mantelzessionsvertrages mit einer Bank als andrängen-dem Gläubiger,
- BAO § 9, §§ 80 ff: Der Geschäftsführer haftet mangels Kausalität für die Uneinbringlichkeit der Abgaben nicht, wenn die Geschäftsführung lediglich zur Stellung des Konkursantrages für die GmbH übernommen und dann sofort beendet wird
- BAO §§ 21, 24, 78: Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Hotel an Fruchtgenußberechtigte, die den Kauf finanzieren, die Hoteleinrichtung erwerben und das Hotel selbst bewirtschaften;
- BAO § 23 Abs 1, § 115: Der Erwerb eines Patentes und die im Gegenzug erfolgte Abtretung einer uneinbringlichen Forderung an Zahlungs statt sind keine Scheingeschäfte,
- BAO § 92; ZollG 1988 § 45 Abs 1: Rechtskraftwirkung eines Bescheides; ein Bescheid, mit dem das Hauptzollamt die Erstattung des Außenhandelsförderungsbeitrages verweigert, ist rechtswidrig, wenn das Zollamt die Zollvergütung vorher bereits rechtskräftig bewilligt hat
- BAO § 93 Abs 3 lit a, § 288 Abs 1: Der Hinweis auf einzelnes Aktenmaterial anstelle einer zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellung genügt den Anforderungen an die Begründung einer Berufungsentscheidung nicht
- BAO § 115 Abs 1, § 167 Abs 2: Ermittlungsfehler hinsichtlich des Zeitpunktes der Zustellung an eine Büroadresse in Deutschland im Wege der Amtshilfe
- BAO § 131, § 163, § 184, § 198 Abs 2: Trotz formeller Ordnungsmäßigkeit der Bücher ist eine Schätzungsbefugnis gegeben, wenn das ausgewiesene Ergebnis mit der Lebenswirklichkeit nicht übereinstimmen kann,
- BAO § 303 Abs 4: Ein Haftungsbescheid, der sich auf mehrere Arbeitnehmer und Monate bezieht, ist ein Sammelbescheid, sodaß es keiner Wiederaufnahme des Verfahrens bedarf,
- BAO §§ 9, 80: Der Haftungspflichtige kann nicht in Anspruch genommen werden, solange der Abgabenausfall beim Erstschuldner nicht eindeutig feststeht
- B-VG Art 131 Abs 1 Z 1; MOG 1967 §§ 57h bis 57l; MOG 1985 § 76 ff; BAO § 78, § 92 Abs 1, § 185: Eine Beschwerde gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG setzt die Verletzung in subjektiven Rechten auch dann voraus,
- ZollG 1988 § 174 Abs 4: Der Anmelder kann sich nicht mehr durch den Nachweis der Übernahme der Ware durch den Empfänger von der Zollschuld befreien, wenn diese bereits durch Zahlung getilgt ist
- Allgemeine Vorschriften über die Auslegung des Zolltarifs 3b: Bestimmung der Merkmale, die für die Tarifierung der Ware „Hifi Mini System SC CH 404“ von Bedeutung sind
- ZollG 1988 § 174 Abs 4: Für die Befreiung des Anmelders von der Zollschuld ist das Bestehen der Zollschuld im Zeitpunkt der verfahrensmäßigen Führung des Nachweises und nicht bei Einlangen des Befreiungsantrages maßgebend
- AVG § 73 Abs 2; Burgenländische GemeindeO § 87 Abs 1: Der Übergang der Zuständigkeit aufgrund eines Devolutionsantrages im Vorstellungsverfahren tritt erst mit dem Einlangen des Antrages bei der Oberbehörde ein
- Kärntner GetränkeabgabeG § 8 Abs 1: Eine Kürzung der Bemessungsgrundlage der Getränkesteuer um ein Bedienungsentgelt kommt nicht in Betracht,
- Salzburger AnliegerleistungsG §§ 10, 11: Auch wenn ein bebautes Grundstück nach Entstehung des Abgabenanspruches in Grünland umgewidmet wird, ist als Bemessungsgrundlage nicht nur der verbaute Teil sondern die Gesamtfläche heranzuziehen
- Salzburger AnliegerleistungsG § 11 Abs 3, § 12 Abs 1, § 16 Abs 2: Berechnung der Beitragsschuld, wenn für Teile des Bauplatzes nach früheren Rechtsvorschriften bereits Kostenbeiträge geleistet wurden;
- AbgEO §§ 2, 26; WAO §§ 1, 2, 46, 47, 48; B-VG Art 11 Abs 2, 4: Die Handhabung der Pfändungsgebühr obliegt der für die Vollziehung der verfahrensgegenständlichen Angelegenheit kompetenten Gebietskörperschaft;
- Wiener ParkometerG § 1a; VStG § 9 Abs 1: Verletzung der Lenkerauskunftspflicht durch einen im Inland wohnhaften Geschäftsführer einer deutschen GmbH als Zulassungsbesitzerin; Tatort bei Verletzung der Lenkerauskunftspflicht ist der Sitz der anfragenden Behörde