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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 18/1997

Heft 18 v. 15.9.1997

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG § 2 Abs 2 und 3, § 28; UStG § 2 Abs 5 Z 2: Der absehbare Zeitraum zur Erzielung eines Gesamterfolges bei Vermietung von zwei Eigentumswohnungen samt Garagenabstellplätzen
  2. EStG § 2 Abs 2 und 3; KStG § 7 Abs 1 und 3; UStG § 2 Abs 5 Z 2: Liebhaberei bei Kapitalgesellschaften; scheitern die Erzeugung und der Vertrieb einer fast-food-Speise, die Verwertung mehrerer registrierter Marken und die Erzeugung von Papst-Statuen
  3. BAO § 119: Die Mitwirkungspflicht umfaßt die Offenlegung aller Kriterien zur zuverlässigen Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer verlustbringenden Tätigkeit
  4. BAO §§ 119, 184: Erfordernis der Aufteilung und Zuordnung der in einem einheitlichen Rechenwerk erfaßten Betriebseinnahmen- und ausgaben, die verschiedene Tätigkeiten des Steuerpflichtigen betreffen
  5. EStG § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 6, § 22 Abs 1 Z 1 lit b: Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines Arztes sind auch dann Werbungskosten und nicht Betriebsausgaben,
  6. EStG §§ 5, 6; BAO § 93 Abs 3 lit a, § 129 Abs 4, § 167 Abs 2, § 184 Abs 3: Zurechnung der aus Unterfakturierungen und Schwarzgeschäften bei Spielautomatenverkäufen erzielten Einkünfte;
  7. BAO § 293b: Die Berichtigung eines Bescheides über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung unterliegt nicht der Verjährung
  8. EStG § 16 Abs 1 Z 1, § 29, § 30 Abs 1 Z 1 lit a, § 30 Abs 4: Darlehenszinsen im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Liegenschaft können bei der Ermittlung des Spekulationsgewinnes nur dann abgezogen werden,
  9. EStG § 25; BAO § 115, § 167 Abs 2: Das Fehlen eines Nachweises über die Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges durch den Geschäftsführer berechtigt noch nicht automatisch zur Annahme eines Sachbezugs;
  10. EStG § 28 Abs 1 Z 1, § 29 Z 3: Der Verzicht auf Nachbarrechte im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stellt unabhängig vom Anteil der privaten Nutzung der Liegenschaft eine in einem Dulden oder Unterlassen bestehende sonstige Leistung dar
  11. EStG § 38 Abs 1: Der patentrechtliche Schutz einer volkswirtschaftlich wertvollen Erfindung ist Voraussetzung für die Anwendung des Hälftesteuersatzes auf die damit erzielten Lizenzeinkünfte
  12. EStG § 41, § 72 Abs 4; BAO § 207 Abs 2: Ein amtswegiger Jahresausgleich ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen für die Durchführung einer Veranlagung gegeben sind;
  13. EStG § 86: Voraussetzung für die Steuerbegünstigung von Überstundenzuschlägen ist, daß die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung und die genaue Höhe der dafür bezahlten Zuschläge feststehen;
  14. FLAG § 2 Abs 1 lit c; EStG § 33 Abs 4 Z 3 lit a: Die mehrjährige berufliche Tätigkeit eines behinderten Kindes widerlegt das Fehlen der Selbsterhaltungsfähigkeit; eine berufliche Tätigkeit liegt nicht vor,
  15. BAO § 9, §§ 80 ff: Pflichtverletzung des Geschäftsführers durch Abschluß eines globalen Mantelzessionsvertrages mit einer Bank als andrängen-dem Gläubiger,
  16. BAO § 9, §§ 80 ff: Der Geschäftsführer haftet mangels Kausalität für die Uneinbringlichkeit der Abgaben nicht, wenn die Geschäftsführung lediglich zur Stellung des Konkursantrages für die GmbH übernommen und dann sofort beendet wird
  17. BAO §§ 21, 24, 78: Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Hotel an Fruchtgenußberechtigte, die den Kauf finanzieren, die Hoteleinrichtung erwerben und das Hotel selbst bewirtschaften;
  18. BAO § 23 Abs 1, § 115: Der Erwerb eines Patentes und die im Gegenzug erfolgte Abtretung einer uneinbringlichen Forderung an Zahlungs statt sind keine Scheingeschäfte,
  19. BAO § 92; ZollG 1988 § 45 Abs 1: Rechtskraftwirkung eines Bescheides; ein Bescheid, mit dem das Hauptzollamt die Erstattung des Außenhandelsförderungsbeitrages verweigert, ist rechtswidrig, wenn das Zollamt die Zollvergütung vorher bereits rechtskräftig bewilligt hat
  20. BAO § 93 Abs 3 lit a, § 288 Abs 1: Der Hinweis auf einzelnes Aktenmaterial anstelle einer zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellung genügt den Anforderungen an die Begründung einer Berufungsentscheidung nicht
  21. BAO § 115 Abs 1, § 167 Abs 2: Ermittlungsfehler hinsichtlich des Zeitpunktes der Zustellung an eine Büroadresse in Deutschland im Wege der Amtshilfe
  22. BAO § 131, § 163, § 184, § 198 Abs 2: Trotz formeller Ordnungsmäßigkeit der Bücher ist eine Schätzungsbefugnis gegeben, wenn das ausgewiesene Ergebnis mit der Lebenswirklichkeit nicht übereinstimmen kann,
  23. BAO § 303 Abs 4: Ein Haftungsbescheid, der sich auf mehrere Arbeitnehmer und Monate bezieht, ist ein Sammelbescheid, sodaß es keiner Wiederaufnahme des Verfahrens bedarf,
  24. BAO §§ 9, 80: Der Haftungspflichtige kann nicht in Anspruch genommen werden, solange der Abgabenausfall beim Erstschuldner nicht eindeutig feststeht
  25. B-VG Art 131 Abs 1 Z 1; MOG 1967 §§ 57h bis 57l; MOG 1985 § 76 ff; BAO § 78, § 92 Abs 1, § 185: Eine Beschwerde gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG setzt die Verletzung in subjektiven Rechten auch dann voraus,
  26. ZollG 1988 § 174 Abs 4: Der Anmelder kann sich nicht mehr durch den Nachweis der Übernahme der Ware durch den Empfänger von der Zollschuld befreien, wenn diese bereits durch Zahlung getilgt ist
  27. Allgemeine Vorschriften über die Auslegung des Zolltarifs 3b: Bestimmung der Merkmale, die für die Tarifierung der Ware „Hifi Mini System SC CH 404“ von Bedeutung sind
  28. ZollG 1988 § 174 Abs 4: Für die Befreiung des Anmelders von der Zollschuld ist das Bestehen der Zollschuld im Zeitpunkt der verfahrensmäßigen Führung des Nachweises und nicht bei Einlangen des Befreiungsantrages maßgebend
  29. AVG § 73 Abs 2; Burgenländische GemeindeO § 87 Abs 1: Der Übergang der Zuständigkeit aufgrund eines Devolutionsantrages im Vorstellungsverfahren tritt erst mit dem Einlangen des Antrages bei der Oberbehörde ein
  30. Kärntner GetränkeabgabeG § 8 Abs 1: Eine Kürzung der Bemessungsgrundlage der Getränkesteuer um ein Bedienungsentgelt kommt nicht in Betracht,
  31. Salzburger AnliegerleistungsG §§ 10, 11: Auch wenn ein bebautes Grundstück nach Entstehung des Abgabenanspruches in Grünland umgewidmet wird, ist als Bemessungsgrundlage nicht nur der verbaute Teil sondern die Gesamtfläche heranzuziehen
  32. Salzburger AnliegerleistungsG § 11 Abs 3, § 12 Abs 1, § 16 Abs 2: Berechnung der Beitragsschuld, wenn für Teile des Bauplatzes nach früheren Rechtsvorschriften bereits Kostenbeiträge geleistet wurden;
  33. AbgEO §§ 2, 26; WAO §§ 1, 2, 46, 47, 48; B-VG Art 11 Abs 2, 4: Die Handhabung der Pfändungsgebühr obliegt der für die Vollziehung der verfahrensgegenständlichen Angelegenheit kompetenten Gebietskörperschaft;
  34. Wiener ParkometerG § 1a; VStG § 9 Abs 1: Verletzung der Lenkerauskunftspflicht durch einen im Inland wohnhaften Geschäftsführer einer deutschen GmbH als Zulassungsbesitzerin; Tatort bei Verletzung der Lenkerauskunftspflicht ist der Sitz der anfragenden Behörde

Erkenntnisse des OGH

  1. FinStrG § 33 Abs 1: Die Feststellung des tatbestandsmäßigen Vorsatzes bedarf einer substantiierten Darlegung, wenn der Täter versuchte, sich durch Nichteinreichung von Abgabenerklärungen der Abgabepflicht gänzlich zu entziehen,
  2. StPO § 276a, § 281 Abs 1 Z 4: Im Falle der Wiederholung der Hauptverhandlung sind die Beweisanträge zu erneuern
  3. StPO § 281 Abs 1 Z 4; EMRK Art 6 Abs 1: Die Ausschöpfung innerstaat­licher Remedurmöglichkeiten ist Voraussetzung für die Geltendmachung einer Konventionsverletzung
  4. StPO § 281 Abs 1 Z 11 iVm FinStrG § 16: Das Fehlen des strafbestimmenden Wertbetrages im Urteil begründet auch dann Nichtigkeit, wenn die Strafzumessung den gesetzlichen Rahmen nicht überschreitet