§ 38 Abs 1 EStG 1972
Tritt für eine volkswirtschaftlich wertvolle Erfindung der patentrechtliche Schutz nicht ein, so kann für die erzielten Lizenzeinkünfte der Hälftesteuersatz nicht gewährt werden.
§ 38 Abs 1 EStG 1972
Tritt für eine volkswirtschaftlich wertvolle Erfindung der patentrechtliche Schutz nicht ein, so kann für die erzielten Lizenzeinkünfte der Hälftesteuersatz nicht gewährt werden.