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EStG § 28 Abs 1 Z 1, § 29 Z 3: Der Verzicht auf Nachbarrechte im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stellt unabhängig vom Anteil der privaten Nutzung der Liegenschaft eine in einem Dulden oder Unterlassen bestehende sonstige Leistung dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 544 Heft 18 v. 15.9.1997

§ 28 Abs 1 Z 1 EStG 1988

§ 29 Z 3 EStG 1988

1. Der wesentliche wirtschaftliche Gehalt einer Vermietung iSd § 28 Abs 1 Z 1 EStG 1988 besteht in der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung.

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