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EStG § 86: Voraussetzung für die Steuerbegünstigung von Überstundenzuschlägen ist, daß die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung und die genaue Höhe der dafür bezahlten Zuschläge feststehen;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 550 Heft 18 v. 15.9.1997

steuerliche Anerkennung einer Pauschalabgeltung der Überstundenleistung nur bei wirtschaftlich fundierter Vereinbarung; nach dem EStG 1988 ist darüber hinaus zwischen Normalüberstunden und qualifizierten Überstunden zu unterscheiden

§ 68 EStG 1972 (1988)

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