wenn das Kind keine Arbeitsleistung erbringt, sondern von einer Einrichtung (Stift) aus karitativen Überlegungen (Nächstenliebe) ohne Erwartung einer Gegenleistung beschäftigt wird
§ 2 Abs 1 lit c FLAG
wenn das Kind keine Arbeitsleistung erbringt, sondern von einer Einrichtung (Stift) aus karitativen Überlegungen (Nächstenliebe) ohne Erwartung einer Gegenleistung beschäftigt wird
§ 2 Abs 1 lit c FLAG