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FLAG § 2 Abs 1 lit c; EStG § 33 Abs 4 Z 3 lit a: Die mehrjährige berufliche Tätigkeit eines behinderten Kindes widerlegt das Fehlen der Selbsterhaltungsfähigkeit; eine berufliche Tätigkeit liegt nicht vor,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 551 Heft 18 v. 15.9.1997

wenn das Kind keine Arbeitsleistung erbringt, sondern von einer Einrichtung (Stift) aus karitativen Überlegungen (Nächstenliebe) ohne Erwartung einer Gegenleistung beschäftigt wird

§ 2 Abs 1 lit c FLAG

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