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BAO § 9, §§ 80 ff: Pflichtverletzung des Geschäftsführers durch Abschluß eines globalen Mantelzessionsvertrages mit einer Bank als andrängen-dem Gläubiger,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 552 Heft 18 v. 15.9.1997

wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der durch die Zession eintretenden Benachteiligung des Abgabengläubigers zu rechnen war

§ 9 BAO

§ 80 ff BAO

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