wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der durch die Zession eintretenden Benachteiligung des Abgabengläubigers zu rechnen war
§ 9 BAO
§ 80 ff BAO
wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der durch die Zession eintretenden Benachteiligung des Abgabengläubigers zu rechnen war
§ 9 BAO
§ 80 ff BAO