OGH 1Ob571/88 (RS0053191)

OGH1Ob571/8827.7.2021

Rechtssatz

§ 60 Abs 2 JN ist anzuwenden, wenn das Streitinteresse ausschließlich vom Wert der Liegenschaft bestimmt wird.

Normen

JN §60 Abs2

1 Ob 571/88OGH18.05.1988
4 Ob 548/89OGH11.07.1989

Auch

7 Ob 667/90OGH10.01.1991

Veröff: SZ 64/1 = JBl 1991,597

5 Ob 107/92OGH14.07.1992

Beisatz: Das trifft auf den Streit um die grundbücherliche Löschung oder Aufrechterhaltung eines Wegerechts nicht zu. (T1)

5 Ob 106/92OGH30.06.1992
7 Ob 538/95OGH31.05.1995
3 Ob 295/98yOGH15.09.1999

Beis wie T1

8 Ob 262/99hOGH30.03.2000

Beisatz: Dies ist bei einem auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Schenkungs- oder Übergabsvertrages gerichteten Klagebegehren der Fall. (T2); Beisatz: § 60 Abs 2 JN ist nach ständiger Rechtsprechung zumindest insoweit zwingend, als die vom Kläger vorgenommene Bewertung nicht unter dem Einheitswert liegt. (T3)

6 Ob 63/05sOGH25.08.2005

Vgl auch; Beisatz: Im Rechtsstreit über die Löschung oder Aufrechterhaltung einer Wegeservitut gilt die zwingende gesetzliche Bewertungsvorschrift nach dem Einheitswert der Liegenschaft nicht. (T4)

3 Ob 278/06pOGH29.03.2007

Vgl auch; Beisatz: Kein Fall des § 59 Abs 3 AußStrG in Verbindung mit § 60 Abs 2 JN bei Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts. (T5); Veröff: SZ 2007/52

7 Ob 19/08gOGH12.03.2008

Beisatz: Das trifft auf ein Begehren nach § 364 Abs 3 ABGB nicht zu. (T6)

5 Ob 122/08iOGH14.07.2008

Auch; Beisatz: Das ist hier jedoch nicht der Fall, geht es doch (nur) um die Abberufung und Neubestellung eines Verwalters. (T7); Beisatz: Hier: Verfahren wegen §§ 52 Abs 1 Z 8, 21 Abs 3 WEG 2002. (T8)

5 Ob 203/08aOGH23.09.2008

Auch; Beisatz: Die zwingende Bewertungsregel des § 60 Abs 2 JN gilt in jenen Fällen, in denen die Liegenschaft selbst streitverfangen ist. (T9); <br/>Beisatz: § 60 Abs 2 JN ist nicht für jene Entscheidungen im Verlassenschaftsverfahren, bei denen das im Verfahren verfolgte Interesse nicht ausschließlich vom Wert einer zum Nachlass gehörenden Liegenschaft bestimmt ist. (T10); <br/>Beisatz: Hier: Rekurs des Einschreiters gegen den Einantwortungsbeschluss mit der Behauptung, er habe gegen die Erblasserin und die übrigen Miteigentümer einer Liegenschaft eine im Grundbuch angemerkte Einverleibung der dem Nachlass zugehörigen Miteigentumsanteile an die Erben Teilungsklage eingebracht und die Einverleibung der dem Nachlass zugehörigen Miteigentumsanteile an die Erben greife in seinen grundbücherlichen sichergestellten Anspruch ein. (T11)

2 Ob 68/09bOGH29.10.2009

Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T4; Beis wie T6; Beis wie T5; Veröff: SZ 2009/143

2 Ob 124/10iOGH24.08.2010

Vgl auch; Vgl Beis wie T1; Auch Beis wie T4 nur: Im Rechtsstreit über ein Wegeservitut gilt die zwingende gesetzliche Bewertungsvorschrift nach dem Einheitswert der Liegenschaft nicht. (T12)

2 Ob 127/11gOGH14.07.2011

Beis wie T10; Vgl Beis wie T11; Beisatz: Dasselbe wie bei T21 und T22 gilt, wenn Gegenstand der angefochtenen Entscheidung die Feststellung des Erbrechts (§ 161 AußStrG) ist. (T13)

3 Ob 89/12bOGH11.07.2012
4 Ob 176/12dOGH18.10.2012

Vgl auch

3 Ob 8/13tOGH23.01.2013

Vgl aber; Beisatz: Der Verfassungsgerichtshof hob die Wortfolge „§ 60 Abs 2 JN“ in § 500 Abs 3 ZPO als verfassungswidrig auf und sprach aus, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten. (T14)

5 Ob 55/14wOGH23.04.2014
5 Ob 39/14tOGH04.09.2014

Beisatz: Ist das Begehren auf Einverleibung des Eigentumsrechts ob einem aliquoten Anteil an einer Liegenschaft zu beurteilen, dann ist der aliquote Anteil an dem für die gesamte Liegenschaft maßgeblichen Wert entscheidend. (T15); Veröff: SZ 2014/75<br/>

4 Ob 79/21bOGH27.07.2021

Dokumentnummer

JJR_19880518_OGH0002_0010OB00571_8800000_001

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