Rechtssatz
In einem gerichtlichen Genehmigungsverfahren kommt (nur) dem betroffenen Pflegebefohlenen Parteistellung zu; er allein ist auch rechtsmittellegitimiert.
Normen
ABGB §153 Abs3 G
AußStrG 2005 §2 Abs1 IC3
AußStrG 2005 §2 IE1
AußStrG 2005 §132
6 Ob 155/09a | OGH | 05.08.2009 |
Vgl; Beisatz: Hier: Verspäteter außerordentlicher Revisionsrekurs der Betroffenen. Eine inhaltliche Erledigung des Rechtsmittels trotz Verspätung gemäß § 46 Abs 3 AußStrG kommt im Sachwalterbestellungsverfahren nicht in Betracht (RS0007137). Dies gilt auch für die Beschlüsse über die Genehmigung vom Sachwalter geschlossener Rechtsgeschäfte (4 Ob 527/90; 6 Ob 199/06t). (T1)<br/>Beisatz: Die Betroffene wäre zwar selbst, also ohne Vertretung durch ihren bestellten (Verfahrens-)Sachwalter rechtsmittellegitimiert gewesen, und zwar sowohl hinsichtlich des Sachwalterbestellungsbeschlusses (§ 127 Abs 1 AußStrG) als auch hinsichtlich der sachwalterschaftsgerichtlichen Genehmigung des von der (vormaligen) Sachwalterin im Namen der Betroffenen abgeschlossenen Kaufvertrags. (T2) |
3 Ob 204/11p | OGH | 14.12.2011 |
Vgl auch |
3 Ob 4/12b | OGH | 22.02.2012 |
Auch; Beisatz: Auch bei Verweigerung mangels Genehmigungsfähigkeit. (T4) |
1 Ob 199/15v | OGH | 24.11.2015 |
Beisatz: Der Vertragspartner der behinderten Person ist ‑ kommen ihm auch im Genehmigungsverfahren keine Parteirechte zu ‑ dennoch Schutzobjekt der (unrichtig) erteilten Rechtskraftbestätigung (§ 150 Geo) über die sachwalterschaftsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags. Hier: Amtshaftung. (T5); Veröff: SZ 2015/129 |
2 Ob 224/17f | OGH | 30.01.2018 |
nur: Im gerichtlichen Genehmigungsverfahren ist nur der betroffene Pflegebefohlene Partei. (T6) |
8 Ob 90/23b | OGH | 19.10.2023 |
Beisatz: Hier: Rekurs eines Vereins gegen die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines von der Betroffenen, vertreten durch ihre Erwachsenenvertreterin, geschlossenen Liegenschaftsverkaufs mit der Behauptung eines Herausgabeanspruchs am Kaufgegenstand. (T7) |
Dokumentnummer
JJR_20080626_OGH0002_0100OB00023_08T0000_001
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