Rechtssatz
Ein Freispruch, der keine selbständige Tat betrifft, ist verfehlt (hier: korrekt wäre das (bloße) Unterbleiben der Nennung der Gegenstände, deren Diebstahl nicht angenommen wurde, im Urteilsspruch).
15 Os 176/03 | OGH | 04.03.2004 |
nur: Ein Freispruch, der keine selbständige Tat betrifft, ist verfehlt. (T1) |
14 Os 37/07h | OGH | 12.06.2007 |
Vgl; Beisatz: Mit dem Einwand, hinsichtlich eines bestimmten Handys sei kein Raubmittel zum Einsatz gelangt, wird daher kein Umstand vorgebracht, der einen Freispruch zu tragen vermag, hängt doch der Schuldspruch wegen Raubes nicht von der Zahl der weggenommenen oder abgenötigten Sachen ab. (T2) |
11 Os 54/07m | OGH | 19.06.2007 |
Auch; nur T1; Beisatz: Da Tatobjekte des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB unter dem Begriff „einer" fremden Sache zusammengefasst werden, die Begriffe Schuld- und Freispruch sich jedoch auf je eine Tat im materiellen Sinn beziehen, hat in Hinblick auf einzelne Aspekte der Beschädigung kein Freispruch zu ergehen. (T3) |
13 Os 5/08x | OGH | 24.04.2008 |
Vgl; Beisatz: Ein Freispruch, der nur eine Erfolgskomponente, nicht aber eine selbständige Tat im materiellen Sinn (WK-StPO § 259 Rz 1 f) betrifft, ist verfehlt. (T4)<br/>Beisatz: Hier: Wird ein Antrag auf Unterbringung (§ 429 Abs 1 StPO) gestellt und die Begehung einer dem Unterbringungsantrag zugrunde liegenden selbständigen Tat im materiellen Sinn verneint, ist insoweit der Antrag abzuweisen, aber kein Freispruch zu fällen (WK-StPO § 259 Rz 15). In Betreff einer bloßen Erfolgskomponente hat aber auch keine Antragsabweisung zu erfolgen. (T5) |
14 Os 10/12w | OGH | 03.04.2012 |
Vgl |
15 Os 37/13z | OGH | 24.04.2013 |
Auch; Beisatz: Unmittelbar aufeinander folgende Zeiträume bilden ein und dieselbe Unterhaltsverletzung; ein Freispruch von einem zeitlichen Teil dieser Tat ist daher verfehlt. (T7) |
11 Os 104/15a | OGH | 17.09.2015 |
Auch; Beisatz: Hier: Behauptung untauglichen Versuchs iSd § 15 Abs 3 StGB hinsichtlich eines Teiles einer Tat. (T8) |
14 Os 121/17a | OGH | 13.02.2018 |
Auch; Beisatz: Das gilt ebenso für Raub. (T9) |
26 Ds 17/18a | OGH | 17.10.2019 |
Vgl; Beisatz: Die (Teil‑)Einstellung des Verfahrens in Bezug auf ein und dieselbe Tat ist – ähnlich einem bedeutungslosen Subsumtions‑ oder Qualifikationsfreispruch oder einer Subsumtionseinstellung unbeachtlich. (T10) |
14 Os 94/20k | OGH | 03.11.2020 |
Vgl; Beisatz: § 269 StGB wird bei unu actu erfolgter Hinderung mehrerer gemeinsam mit dem selben Ziel amtshandelnder Beamter nur einmal verwirklicht. Die Abweisung eines Unterbringungsantrags in Ansehung einzelner solcher Angriffsobjekte ist daher verfehlt. (T11) |
12 Os 28/24w | OGH | 18.04.2024 |
vgl; Beisatz: Hier: Bestreitung der Täterschaft hinsichtlich einer von mehreren Verletzungen durch eine einzige Tat. (T12) |
Dokumentnummer
JJR_20030108_OGH0002_0130OS00157_0200000_001
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