Normen
StPO §152 Abs1 Z1 Fall2
13 Os 109/00 | OGH | 11.10.2000 |
13 Os 21/01 | OGH | 06.06.2001 |
nur: Ist die Selbstbezichtigung im Rahmen einer vor Gericht abgelegten Aussage - sei es als Zeuge oder als Beschuldigter (§ 38 Abs 3 StPO) - bereits geschehen, ist mit deren bloßer Wiederholung grundsätzlich keine Gefahr mehr verbunden, weil in seinem Verfahren ohnehin die Garantien der MRK eingehalten werden müssen (insbesondere auch in Bezug auf § 245 StPO). (T1) |
12 Os 52/03 | OGH | 11.09.2003 |
Auch; Beisatz: Die Bewertung obliegt dem vernehmenden Richter. (T2) |
13 Os 26/05f | OGH | 15.06.2005 |
nur T1 |
11 Os 67/05w | OGH | 26.07.2005 |
Auch; Beisatz: Die bloße Möglichkeit eigener strafgerichtlicher Verfolgung allein erzwingt (noch) keine für den Schutz des Zeugen notwendige Belehrung zum Recht auf Aussageverweigerung. (T3) |
14 Os 103/05m | OGH | 19.12.2005 |
nur: Das Gesetz billigt das Entschlagungsrecht keineswegs allen Zeugen zu, die sich im Zusammenhang mit einem gegen sie geführten Strafverfahren der Möglichkeit ausgesetzt haben, sich selbst zu belasten; vielmehr verlangt es zudem ausdrücklich eine Gefahr, vor der solche Zeugen geschützt werden sollen. Ist die Selbstbezichtigung im Rahmen einer vor Gericht abgelegten Aussage - sei es als Zeuge oder als Beschuldigter (§ 38 Abs 3 StPO) - bereits geschehen, ist mit deren bloßer Wiederholung grundsätzlich keine Gefahr mehr verbunden, weil in seinem Verfahren ohnehin die Garantien der MRK eingehalten werden müssen (insbesondere auch in Bezug auf § 245 StPO). (T4) |
13 Os 128/05f | OGH | 15.02.2006 |
Auch; nur: Ist die Selbstbezichtigung im Rahmen einer vor Gericht abgelegten Aussage bereits geschehen, ist mit deren bloßer Wiederholung grundsätzlich keine Gefahr mehr verbunden. (T5) |
12 Os 33/06d | OGH | 01.06.2006 |
Ähnlich; nur T5 |
13 Os 72/06x | OGH | 13.09.2006 |
Auch; nur T5 |
13 Os 113/06a | OGH | 20.12.2006 |
Auch; nur T5 |
15 Os 69/06w | OGH | 12.12.2006 |
Auch; nur T5 |
12 Os 29/07t | OGH | 12.04.2007 |
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Es muss die konkrete Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung bestehen. (T6) |
11 Os 158/07f | OGH | 26.02.2008 |
nur T4 |
15 Os 105/10w | OGH | 10.11.2010 |
Vgl aber; Beisatz: Die bisherige zwischen gerichtlicher und kriminalpolizeilicher Vernehmung unterscheidende Judikatur zu § 152 Abs 1 Z 1 StPO aF kann zu § 157 Abs 1 Z 1 StPO idF BGBl I 2004/19 nicht aufrecht erhalten werden. Siehe auch RS126444. (T7) |
14 Os 8/11z | OGH | 05.04.2011 |
Auch; ähnlich nur T5 |
11 Os 51/13d | OGH | 11.03.2014 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_20001011_OGH0002_0130OS00109_0000000_001
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