OGH 1Ob640/92 (RS0041863)

OGH1Ob640/9215.12.1992

Rechtssatz

Wird gegen ein Endurteil mit einem S 15000,-- nicht übersteigenden Streitgegenstand eine Berufung nur aus dem auch in dieser Richtung ausgeführten Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung erhoben, ist die Berufung zurückzuweisen.

Normen

ZPO §471 Z2 A
ZPO §501

1 Ob 640/92OGH15.12.1992

Veröff: SZ 65/157

3 Ob 518/93OGH02.06.1993

Auch

2 Ob 589/94OGH22.12.1994

Auch

4 Ob 2134/96vOGH17.09.1996

Auch; Beisatz: Eine sachliche Entscheidung ist nur dann zu treffen, wenn zulässige Berufungsgründe geltend gemacht und ausgeführt werden. (T1)

7 Ob 102/00aOGH29.05.2000

Auch; Beis wie T1; Beisatz: Nur gegen eine solche Zurückweisung ist der Rekurs zulässig. (T2)

7 Ob 58/00fOGH26.07.2000

Vgl auch; Beis wie T2

6 Ob 53/02sOGH14.03.2002

Vgl auch

4 Ob 60/02fOGH09.04.2002

Beis wie T1

3 Ob 54/02sOGH19.09.2002

Auch; Beisatz: In Rechtsstreitigkeiten im Streitwertbereich des § 501 Abs 1 ZPO sind Berufungen, in denen ausschließlich andere als die in dieser Gesetzesstelle genannte Berufungsgründe geltend gemacht werden, als unzulässig zurückzuweisen. (T3)

3 Ob 278/01fOGH23.10.2002

Auch; Beisatz: Eine "Bagatellberufung" iSd § 501 ZPO, in der ausschließlich andere als die im § 501 Abs 1 ZPO genannten Berufungsgründe (Nichtigkeit und unrichtige rechtliche Beurteilung der Sache) geltend gemacht werden, ist als unzulässig zurückzuweisen. (T4)

8 Ob 128/03mOGH13.11.2003

Auch; Beis wie T4

2 Ob 244/05dOGH21.11.2005

Beis wie T4

7 Ob 185/09wOGH28.10.2009

Auch; Beis wie T4

2 Ob 35/10aOGH25.03.2010

Auch; Beis wie T3; Beis wie T4; Beis wie T1

2 Ob 97/10vOGH27.01.2011

Auch; Beis wie T3; Beis wie T4; Beis wie T1; Beisatz: Wird in der Berufung ein Nichtigkeitsgrund geltend gemacht, ist die Frage, ob der behauptete Nichtigkeitsgrund tatsächlich verwirklicht wurde, die Nichtigkeitsberufung also berechtigt ist, für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht maßgeblich. (T5)

10 Ob 5/12aOGH14.02.2012

Auch

6 Ob 102/13pOGH06.06.2013

Auch; Beis wie T4

2 Ob 174/13xOGH19.09.2013

Auch; Beis wie T1; Beis wie T3; Beis wie T4

4 Ob 178/14aOGH17.02.2015
7 Ob 52/15wOGH09.04.2015

Auch

9 Ob 36/16hOGH24.06.2016

Auch; Beis wie T1; Beis wie T3; Beis wie T4

10 Ob 66/16bOGH11.10.2016

Auch; Beis wie T1; Beis wie T3; Beis wie T4; Beisatz: Werden in der Berufung sowohl zulässige als auch unzulässige Rechtsmittelgründe geltend gemacht (hier: Nichtigkeit und Mangelhaftigkeit des Verfahrens), ist über die gesamte Berufung mittels Sachentscheidung zu erkennen und diese nicht teilweise (soweit unzulässige Rechtsmittelgründe geltend gemacht werden) zurückzuweisen. (T6)

7 Ob 93/17bOGH14.06.2017

Vgl; Beis wie T3; Beis wie T4

9 Ob 46/18gOGH28.06.2018

Auch

Dokumentnummer

JJR_19921215_OGH0002_0010OB00640_9200000_003

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