Rechtssatz
Der Revisionsrekurs, gegen den die Unterbrechung ablehnenden Beschluss des Rekursgerichtes, der mit dem Beschluss des Erstgerichtes nicht konform ist, ist zulässig, wenn dies zwingend vorgeschrieben ist (§ 35 MG).
4 Ob 141/98h | OGH | 26.05.1998 |
Auch; Beisatz: Die Ablehnung einer Unterbrechung ist nur anfechtbar, wenn die Unterbrechung zwingend vorgeschrieben ist. (T1) |
8 ObA 242/01y | OGH | 15.11.2001 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: § 192 Abs 2 ZPO ist mangels Sonderregelung im ASGG auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren anzuwenden. (T2) |
4 Ob 63/17v | OGH | 03.05.2017 |
Auch; Beisatz: Keine zwingende Unterbrechung nach Art 100 Abs 7 UMV. (T4) |
6 Ob 25/20z | OGH | 25.06.2020 |
Vgl; Beisatz: Hier: Die Bestätigung eines einen Unterbrechungsantrag abweichenden Beschlusses ist nicht weiter anfechtbar. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_19840228_OGH0002_0050OB00611_8300000_001
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