OGH 4Ob529/79 (RS0071136)

OGH4Ob529/7912.6.1979

Rechtssatz

Das Vorliegen einer auffallenden Sorglosigkeit ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (SZ 40/78). Sie kann insbesondere darin bestehen, dass der Besitzvorgänger oder der Antragsteller eine derartige Widmungsänderung hinsichtlich der Liegenschaft vornahmen oder durchzuführen beabsichtigten, dass ein Bedarf nach einer Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz, allenfalls auch in einer neuen, erweiterten Form, hervorgerufen wurde oder wird. Hiefür käme vor allem die Absicht in Betracht, eine Bauplatzbewilligung zum Bau eines Hauses zu erhalten, falls dadurch ein Bedarf im vorerwähnten Sinn bedingt wäre.

Normen

AußStrG 2005 §62 Abs1 B1b
NWG §2 Abs1

4 Ob 529/79OGH12.06.1979
6 Ob 734/82OGH13.10.1982

Vgl; Beisatz: Die von Gemeindefunktionären wiederholt geäußerte Absicht der Gemeinde, einen Privatweg für öffentlich zu erklären, verhindert eine auffallende Sorglosigkeit. (T1)

1 Ob 802/82OGH12.01.1983

nur: Das Vorliegen einer auffallenden Sorglosigkeit ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. (T2)

6 Ob 684/83OGH12.01.1984

nur T2; Beisatz: Hier: Ankauf einer Liegenschaft. (T3)

1 Ob 649/84OGH08.10.1984

Auch

7 Ob 540/87OGH05.03.1987

Auch; Beis wie T3; Veröff: SZ 60/43 = RZ 1988/61 S 225

7 Ob 602/88OGH16.06.1988

nur T2

4 Ob 633/88OGH24.01.1989
8 Ob 584/88OGH23.02.1989

nur T2; Veröff: RZ 1989/45 S 120

8 Ob 502/89OGH19.01.1989

nur T2

1 Ob 585/89OGH24.05.1989
8 Ob 603/92OGH24.09.1992

nur T2; Beisatz: Sie kann insbesondere auch dann gegeben sein, wenn der Antragsteller eine Widmungsänderung hinsichtlich seiner Liegenschaft durchzuführen beabsichtigt, wodurch ein Bedarf nach einer Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz, allenfalls auch in einer neuen, erweiterten Form, hervorgerufen wird. (T4)

6 Ob 585/94OGH13.07.1994

nur T2

1 Ob 559/94OGH30.05.1994

nur T2

1 Ob 593/94OGH25.10.1994

nur T2

3 Ob 2045/96yOGH18.06.1997

nur T2

5 Ob 200/98tOGH29.09.1998

nur T1

6 Ob 294/98yOGH22.04.1999

nur T2

8 Ob 195/99fOGH22.12.1999

nur T2

2 Ob 229/00sOGH08.09.2000

nur T2

1 Ob 250/00xOGH28.11.2000

nur T2

2 Ob 64/00aOGH21.12.2000

nur T2; Beisatz: Ob der Antrag auf Einräumung eines Notweges wegen Vorliegens einer auffallenden Sorglosigkeit unzulässig ist, ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen und kann daher eine erhebliche Rechtsfrage nicht darstellen. (T5)

1 Ob 123/01xOGH29.05.2001
9 Ob 112/02iOGH22.05.2002

nur T2; Beis wie T5

7 Ob 208/02tOGH11.12.2002

Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Vor Jahren nicht angenommenes Anbot eines anderen Grundnachbarn, einen Weg zum öffentlichen Gut einzuräumen. (T6)

3 Ob 183/03pOGH26.09.2003

Auch; nur T2; Veröff: SZ 2003/113

5 Ob 1/04iOGH24.02.2004

Vgl auch; nur T2; Beisatz: Die Frage, ob der Mangel der Wegverbindung auf eine auffallende Sorglosigkeit zurückgeht, ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. (T7)

7 Ob 175/04tOGH28.07.2004

nur T2; Beis wie T5; Beis wie T7

6 Ob 96/06wOGH24.05.2006

nur T2

8 Ob 15/08aOGH03.04.2008

Auch; nur T2; Beis ähnlich wie T7

8 Ob 97/13tOGH28.10.2013

nur T2

6 Ob 36/16mOGH30.03.2016

Auch; Beis wie T5

5 Ob 221/16kOGH19.12.2016

Auch; nur T2

1 Ob 216/17xOGH15.12.2017

nur T2; Beis wie T5; Beis wie T7; Beisatz: Dabei kommt es überdies ausschließlich auf das Verhalten vor Einleitung des Notwegeverfahrens an. (T8)<br/>Beisatz: Hier: Versorgung eines in einem Skigebiet im alpinen Gelände gelegenen Selbstbedienungsrestaurants. (T9)

5 Ob 93/18iOGH12.06.2018

nur T2; Beis wie T5; Beis wie T7

4 Ob 182/19xOGH30.03.2020

nur T2; Beis wie T5; Beis wie T7

1 Ob 45/20dOGH26.03.2020

nur T2; Beis wie T5; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Der Antragsteller und sein Vater durften aufgrund einer Vereinbarung davon ausgehen, dass ein vertraglich eingeräumtes uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht über das Grundstück des Antragsgegners zu Gunsten ihrer Liegenschaft bestehe. (T10)

4 Ob 56/20vOGH22.09.2020

Vgl; nur T2; Beis wie T5; Beis wie T7

4 Ob 74/21tOGH22.06.2021

Beis nur wie T7

Dokumentnummer

JJR_19790612_OGH0002_0040OB00529_7900000_002

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