Normen
7 Ob 501/56 | OGH | 10.10.1956 |
7 Ob 384/57 | OGH | 04.09.1957 |
Ähnlich |
7 Ob 104/55 | OGH | 09.03.1955 |
Ähnlich; Beisatz: Fünfzehn Monate altes Kind. (T1) |
8 Ob 266/66 | OGH | 04.10.1966 |
Vgl; Beisatz: Dreijähriges, französisch - sprachig erzogenes Kind soll (noch) nicht auf einen Monat pro Jahr zum (deutschsprechenden) Vater. (T2) |
1 Ob 282/67 | OGH | 25.01.1968 |
Auch; Beisatz: Sechzehn Monate alter Bub. (T3) |
1 Ob 41/69 | OGH | 20.02.1969 |
Beisatz: Zwei Jahre alter Bub. (T4) |
8 Ob 36/69 | OGH | 25.02.1969 |
Beisatz: Hier: Dreijähriger Knabe; einwöchiger Aufenthalt (mit 1/2 tägiger Zureise) 2 x im Jahr beim Vater (Saisonmusiker) unzumutbar, 1/2 tägiges Besuchsrecht jedem zweiten Sonntag angemessen. (T5) |
7 Ob 664/76 | OGH | 14.10.1976 |
Auch; Beisatz: Bei sechsjährigem Kind ist die Einräumung eines zweimaligen Besuchsrechtes monatlich erforderlich. (T6) |
4 Ob 564/82 | OGH | 12.10.1982 |
Ähnlich; Beis wie T6 |
4 Ob 521/83 | OGH | 22.02.1983 |
Ähnlich; Beisatz: Kinder in zartem Alter sollen den Belastungen eines zwei Tage umfassenden Wochenendbesuches grundsätzlich nicht ausgesetzt werden. Ob die Mutter über mehr oder weniger Freizeit verfügt als der Vater, ist für die Dauer dessen Besuchsrechtes ohne Bedeutung. (T7) |
3 Ob 572/85 | OGH | 02.10.1985 |
Ähnlich; Beisatz: Im allgemeinen sollen bei Kleinkindern die Besuche tunlichst ohne Übernachtungen beim anderen Elternteil stattfinden, weil solche Übernachtungen zur Beunruhigung des Kindes führen können. Ein Kind im Alter zwischen drei und sechs Jahren kann aber bei gutem Kontakt mit dem zu besuchenden Elternteil, bei ausreichender Nächtigungsmöglichkeit und gesicherter Aufsicht durchaus auch über ein Wochenende beim anderen Elternteil bleiben. (T8) |
7 Ob 628/86 | OGH | 30.07.1986 |
Beisatz: Bei einem Kind im Alter von fast fünf Jahren bestehen grundsätzlich auch keine Bedenken gegen eine Übernachtung bei dem Besuchsberechtigten. (T9) |
7 Ob 593/87 | OGH | 14.05.1987 |
Beis wie T9; Beis wie T8 nur: Ein Kind im Alter zwischen drei und sechs Jahren kann aber bei gutem Kontakt mit dem zu besuchenden Elternteil, bei ausreichender Nächtigungsmöglichkeit und gesicherter Aufsicht durchaus auch über ein Wochenende beim anderen Elternteil bleiben. (T10) |
5 Ob 243/02z | OGH | 03.12.2002 |
Ähnlich; Beisatz: Im Allgemeinen sind bei Kleinkindern häufigere, jedoch kürzere Kontakte zu bevorzugen, weil schon oftmals Abstände von zwei Wochen zwischen den Besuchen zu einer Entfremdung führen, welchem Umstand besondere Bedeutung zuerkannt werden muss, wenn beide leiblichen Eltern das Kind nicht in Pflege und Erziehung haben. (T11) |
9 Ob 69/04v | OGH | 07.07.2004 |
Ähnlich; Beisatz: Die Nichtzuerkennung eines Besuchsrechtes mit Übernachtung und eines Ferienbesuchsrechtes zur im Vorschulalter befindlichen Tochter des Revisionsrekurswerbers steht in vertretbarer Übereinstimmung mit der Rechtsprechung. (T12) |
7 Ob 146/04b | OGH | 25.05.2005 |
Vgl auch |
6 Ob 108/05h | OGH | 23.06.2005 |
Vgl; Beis wie T11 |
2 Ob 71/10w | OGH | 27.05.2010 |
Vgl; Vgl Beis wie T11 nur: Im Allgemeinen sind bei Kleinkindern häufigere, jedoch kürzere Kontakte zu bevorzugen, weil schon oftmals Abstände von zwei Wochen zwischen den Besuchen zu einer Entfremdung führen. (T13) |
6 Ob 182/16g | OGH | 29.11.2016 |
Vgl; Beis wie T11 |
4 Ob 122/21a | OGH | 21.10.2021 |
Vgl; Beis wie T11 |
Dokumentnummer
JJR_19561010_OGH0002_0070OB00501_5600000_001
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