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BGBl II 255/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

255. Verordnung: Änderung der Standard- und Muster-Verordnung 2004 - StMV 2004 (Novelle zur StMV 2004)

255. Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Standard- und Muster-Verordnung 2004 - StMV 2004 geändert wird (Novelle zur StMV 2004)

Auf Grund des § 17 Abs. 2 Z 6 und des § 19 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2008, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2004 - StMV 2004), BGBl. II Nr. 312, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage 1 wird im Inhaltsverzeichnis die Zeile „SA025 Evidenzen der Schüler sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen“ durch die Zeile „SA025 Evidenzen der Schüler und Studierenden sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen“ ersetzt.

2. In der Anlage 1 wird die Standardanwendung „SA010 Melderegister“ durch folgende Standardanwendung samt Überschrift ersetzt:

„SA010 Melderegister

A. Lokales Melderegister

Zweck der Datenanwendung:

Führung des lokalen Melderegisters durch die Bürgermeister (Gemeindeämter oder Magistrate), einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§ 14 und § 16a Abs. 2 Meldegesetz 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992; E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004; Registerzählungsgesetz, BGBl. I Nr. 33/2006.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personen­gruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Alle in der Gemeinde aufrecht gemeldeten und abgemeldeten Personen:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

19, 21

 

02

Mit dem öffentlichen Schlüssel des ZMR verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

20, 21

 

03

Mit dem öffentlichen Schlüssel der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS)

20, 21

 

04

Ordnungsnummer(n)

1 - 3, 17, 21

 

05

Melderegisterzahl (ZMR-Zahl)

1 - 4, 7, 9 - 15, 16 - 18, 21

 

06

Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel

1 - 8, 10 - 18, 19, 21

 

07

Familienname(n) vor der ersten Eheschließung

1, 2, 4, 7, 10 - 21

 

08

Geburtsdatum

1 - 4, 6, 7, 10 - 21 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

 

09

Geburtsort, Bundesland

1 - 4, 7, 10 - 21

 

10

Staat des Geburtsortes

1 - 4, 7, 10 - 21

 

11

Familienstand

1, 4, 10, 11, 19 - 21

 

12

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde, Ausstellungsstaat)

1 - 4, 7, 10 - 15, 17, 18, 21

 

13

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5a in Verbindung mit § 3 Abs. 3 MeldeG)

1, 21

 

14

Geschlecht

1 - 21

 

15

Staatsangehörigkeit

1 - 4, 7, 10 - 21

 

16

Religionsbekenntnis

16

 

17

Adresse eines Hauptwohnsitzes

1 - 5, 7 - 21 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

 

18

Adressen sonstiger Wohnsitze

1 - 5, 7 - 21 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

 

19

Ortsgemeinde einer Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § 19a MeldeG

1 - 7, 9 - 18, 21

 

20

Adresse der Kontaktstelle gemäß § 19a MeldeG

 
 

21

Name des Unterkunftgebers

1, 2, 7, 10 - 15, 17, 18, 21

 

22

Datum der Anmeldung

1, 2, 4, 7, 9 - 18, 20x, 21

 

23

Datum der Abmeldung

1, 2, 4, 7, 10 - 18, 20x, 21

 

24

Verzogen nach (Ortsgemeinde, Bundesland bzw. Staat/Ausland)

1, 2, 4, 5, 7, 10 - 18, 21

 

25

Grund der Anmeldung

1, 2, 4, 7, 9 - 18, 21

 

26

Grund der Abmeldung

1, 2, 4, 7, 10 - 18, 21

 

27

Abänderung von Meldedaten gemäß §§ 11 bzw. 15 MeldeG

1 - 18, 21

 

28

An-, Ab- oder Ummeldung von Amts wegen (§ 15 Abs. 2 MeldeG)

14, 17, 21

 

29

Berichtigung des Melderegisters auf Grund eines durchgeführten Reklamationsverfahrens (Bescheiddaten gemäß § 17 Abs. 5 MeldeG)

17, 21

 

30

Auskunftssperre gemäß § 18 Abs. 2 MeldeG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Aufhebung samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

1, 10, 21

 

31

Hinweise auf Verwaltungsverfahren (Behörde, Aktenzeichen, Datum der Speicherung) gemäß § 14 Abs. 1 MeldeG

9, 13, 21

 

32

Aliasdaten (Identitätsdaten)

9, 12, 21

 

33

Herkunftsvermerk (Standesamt, AZ, Datum)

2, 4, 9 - 15, 17, 18, 21

 

34

Vorhandene und historische Standarddokumente (Dokumentenart, Dokumentennummer, Ausstellungsdatum, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsstaat, Ablaufdatum)

andere Behörden mit Zustimmung des Betroffenen oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigung (z.B. § 17 E-GovG)

 

35

Protokolleintrag von Eingaben (Bearbeitungsdatum, Gültigkeitsdatum, Sachbearbeiter, Bearbeitungshinweise, Grund des Zugriffes)

---

    

Personen, die aufgrund einer Entscheidung oder Verfügung eines

36

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

19, 21

Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angehalten werden:

37

Mit dem öffentlichen Schlüssel des ZMR verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

20, 21

 

38

Mit dem öffentlichen Schlüssel der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS)

20, 21

 

39

ZMR-Zahl

1 - 4, 7, 9, 10, 14, 15, 17, 18, 21

 

40

Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel

1 - 4, 9, 10, 12, 13 - 15, 17, 18, 19, 21

 

41

Familienname(n) vor der ersten Eheschließung

1, 2, 4, 7, 10, 12, 13 - 15, 17, 18, 19, 21

 

42

Geburtsdatum

1 - 4, 7, 9, 10, 12 - 15, 17, 19, 20, 21 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

 

43

Geburtsort, Bundesland

1 - 4, 7, 9, 10, 12 - 15, 17, 19, 21

 

44

Staat des Geburtsortes

1 - 4, 7, 9, 10, 12 - 15, 17, 19, 20, 21

 

45

Familienstand

1, 4, 10, 11, 19 - 21

 

46

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde)

1 - 4, 7, 9, 10, 12 - 15, 17, 19, 21

 

47

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5a in Verbindung mit § 3 Abs. 3 MeldeG)

1, 21

 

48

Geschlecht

1 - 4, 7, 9, 10, 12 - 15, 17, 18, 20, 21

 

49

Staatsangehörigkeit

1 - 4, 7, 9, 10, 12 - 15, 17, 19, 20, 21

 

50

Adresse eines Hauptwohnsitzes

1 - 4, 7, 9, 10, 12 - 15, 17, 18, 19, 20, 21 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

 

51

Adressen sonstiger Wohnsitze

1 - 4, 7, 9, 10, 12 - 15, 17, 18, 19, 20, 21 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

 

52

Name, Adresse und Anstaltschlüssel der Haftanstalt

9, 12, 13, 21

 

53

Haftanstalt (Adresse)

1, 2, 4, 9, 10, 12 - 15, 17, 18, 21

 

54

Tag der Einlieferung (Haftbeginn)

1, 2, 4, 9, 10, 12 - 15, 17, 18, 21

 

55

Tag der Entlassung (Haftende)

1, 2, 4, 9, 10, 12 - 15, 17, 18, 21

 

56

Adresse der Haftanstalt bei Überstellung

1, 2, 4, 9, 10, 12 - 15, 17, 18, 21

 

57

Wohnadresse nach der Entlassung

1, 2, 4, 9, 10, 12 - 15, 17, 18, 21

 

58

Amtswegige Auskunftssperre (von/bis)

(§ 18 Abs. 2a, § 16 Abs. 3 MeldeG)

1, 2, 21

    

Personen, die nicht gemeldet sind, deren Anmeldung (Aufent­halt)

59

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

19, 21

aber für Zwecke einer

60

ZMR-Zahl

9, 21

Fahndung oder eines bestimmten

61

Vorname(n) und Familienname(n), akademische(r) Grad(e)

9, 19, 21

Verwaltungs­verfahrens von Bedeutung

62

Geburtsdatum

9, 19, 21

ist (§ 14 Abs. 2 MeldeG)

63

Geburtsort, Bundesland, Staat

9, 19, 21

(Aviso):

64

Geschlecht

9, 19, 21

 

65

Staatsangehörigkeit

9, 19, 21

 

66

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum)

9, 19, 21

 

67

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5a MeldeG)

9, 21

 

68

Personenhinweis (Behörde Aktenzeichen, Datum des Ersuchens, Art und Grund der Fahndung, spätestens Datum der Löschung)

9, 21

 

69

Status (Aviso [nicht] freigegeben)

9, 21

 

70

Ähnlicher Datensatz besteht (keine Ausgabe)

---

 

71

Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

19

 

72

Familienname(n) vor der ersten Eheschließung

19

A.2 Empfängerkreise:

1

Bisherige Meldebehörde im Wege des ZMR, wenn der Meldepflichtige sich bei einer anderen Meldebehörde anmeldet und sich bei dieser auch von seiner bisherigen Unterkunft abmeldet (§ 4 Abs. 4 MeldeG);

2

Gemeinde für Zwecke der Wählerevidenz (§ 1 der Wählerevidenzverordnung 1973, BGBl. Nr. 306/1973);

3

Schulbehörden (§ 20 Abs. 3 MeldeG);

4

Juristische Personen öffentlichen Rechts (auf Anfrage, soweit gesetzlich vorgesehen, z.B. nach § 360 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, oder § 93 Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 626/1991);

5

Meldeauskunftswerber (§ 18 MeldeG);

6

Personen, denen aus einem Exekutionstitel ein Recht erwächst (§ 294a Abs. 3 Exekutionsordnung (EO), RGBl. Nr. 79/1896);

7

Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen für fremdenpolizeiliche Zwecke (§ 20 Abs. 4 MeldeG);

8

Haus- und Wohnungseigentümer (auf Verlangen gemäß § 20 Abs. 1 MeldeG);

9

Verwaltungsbehörde, die um Aufnahme des Personenhinweises ersucht hat (§ 20 Abs. 6 MeldeG);

10

Organe der Gebietskörperschaften (auf Verlangen gemäß § 20 Abs. 3 MeldeG);

11

Personen und Institutionen, die Meldedaten zur Erfüllung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe benötigen (z.B. § 4 Abs. 3 Rundfunkgebührengesetz (RGG), BGBl. I Nr. 159/1999);

12

Auftraggeber der Anwendung zur Verwendung in anderen Aufgabengebieten gemäß § 20 Abs. 3 MeldeG;

13

Verwaltungsstrafbehörde zur Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 22 MeldeG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52;

14

Sicherheitsdirektion bzw. Bundesministerium für Inneres gemäß § 15 Abs. 7 MeldeG;

15

Landeshauptmann oder Bundesministerium für Inneres zur Durchführung des Reklamationsverfahrens (§ 17 MeldeG);

16

Gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften (auf Verlangen) im Wege des Bürgermeisters gemäß § 20 Abs. 7 MeldeG;

17

Meldebehörde nach Maßgabe des § 15 Abs. 5 MeldeG;

18

Personen, welche die Meldepflicht gemäß § 7 Abs. 2 und 3 trifft oder gemäß § 19 Abs. 1 und 2 MeldeG tätig werden (z.B. in Form einer Meldebestätigung gemäß § 19 MeldeG);

19

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-GovG;

20

Bundesanstalt „Statistik Österreich“ im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem Registerzählungsgesetz und § 9 Abs. 9 Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008), BGBl. I Nr. 103/2007, bei Kennzeichnung mit „x“ eingeschränkt auf ein Jahr vor und sechs Monate nach dem Stichtag gemäß Registerzählungsgesetz und FAG 2008;

21

Bundesminister für Inneres.

B. Zentrales Melderegister

Zweck der Datenanwendung:

Führung des Zentralen Melderegisters als Informationsverbundsystem, mit den Meldebehörden als teilnehmende Auftraggeber, wobei der Bundesminister für Inneres die ihm überlassenen Meldedaten weiter zu verarbeiten hat, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit. Verständigung der Meldebehörden durch die in § 16a Abs. 4 MeldeG genannten Stellen über die sachliche Richtigkeit der Wohnsitzanknüpfung.

Betreiber: Bundesministerium für Inneres (§ 16 Abs. 2 MeldeG)

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

§§ 16, 16a und § 16b Meldegesetz 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992; Meldegesetz-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 66/2002; E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004; Registerzählungsgesetz, BGBl. I Nr. 33/2006.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen/Löschungspflichten (§ 16a Abs. 10 MeldeG).

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personen­gruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Alle aufrecht gemeldeten und abgemeldeten Personen:

0

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

11

 

02

Mit dem öffentlichen Schlüssel des ZMR verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

3

 

03

Mit dem öffentlichen Schlüssel der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS)

3

 

04

ZMR-Zahl

1, 2x, 7, 8, 9, 11

 

05

Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel

1, 2, 4 - 11

 

06

Familienname(n) vor der ersten Eheschließung

1, 2x, 4 - 9, 11

 

07

Geburtsdatum

1, 2x, 3, 7 - 11 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

 

08

Geburtsort, Bundesland, Staat

1, 2x, 3, 7 - 11

 

09

Familienstand

1 - 3, 7

 

10

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde)

1, 2, 7, 11

 

11

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5a MeldeG)

1

 

12

Geschlecht

1, 2x, 3 - 7, 9, 11

 

13

Staatsangehörigkeit

1, 2x, 3, 7 - 9

 

14

Adresse eines Hauptwohnsitzes

1 - 11 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

 

15

Adressen sonstiger Wohnsitze

1 - 9, 11 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

 

16

Ortsgemeinde einer Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § 19a MeldeG

1 - 7, 9

 

17

Adresse der Kontaktstelle gemäß § 19a MeldeG

1 - 4, 7, 9

 

18

Name des Unterkunftgebers

1, 2

 

19

Datum der Anmeldung

1 - 3xx, 4, 7, 9

 

20

Datum der Abmeldung

1 - 3xx, 7, 9

 

21

Verzogen ins Ausland (Staat), zugezogen vom Ausland (Staat)

1 - 3, 7

 

22

Grund der Anmeldung

1 - 3

 

23

Grund der Abmeldung

1 - 3

 

24

Klärungsinformation (ähnlicher Datensatz eines „Doppelgängers“, Wohnsitzinformation noch zweifelhaft)

1, 2, 7

 

25

Auskunftssperre gemäß § 18 Abs. 2 MeldeG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Aufhebung samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

1, 2

 

26

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1

 

27

Vorhandene und historische Standarddokumente (Dokumentenart, Dokumentennummer, Ausstellungsdatum, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsstaat, Ablaufdatum)

andere Behörden mit Zustimmung des Betroffenen oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigung (z.B. § 17 E-GovG)

    

Personen, die aufgrund einer Entscheidung oder Verfügung eines

28

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

11

Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angehalten werden:

29

Mit dem öffentlichen Schlüssel des ZMR verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

3

 

30

Mit dem öffentlichen Schlüssel der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS)

3

 

31

ZMR-Zahl

1, 2, 7

 

32

Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel

1, 2, 7, 11

 

33

Familienname(n) vor der ersten Eheschließung

1, 2, 7, 11

 

34

Geburtsdatum

1 - 3, 7, 11 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

 

35

Geburtsort, Bundesland

1, 2, 7, 11

 

36

Staat des Geburtsortes

1 - 3, 7, 11

 

37

Familienstand

1 - 3, 7

 

38

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde)

1, 2, 7, 11

 

39

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5a MeldeG)

1

 

40

Geschlecht

1, 2, 3, 7, 11

 

41

Staatsangehörigkeit

1 - 3, 7, 11

 

42

Adresse eines Hauptwohnsitzes

1, 2, 3, 7, 11 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

 

43

Adressen sonstiger Wohnsitze

1, 2, 3, 7, 11 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

 

44

Datum der Anmeldung

3xx

 

45

Datum der Abmeldung

3xx

 

46

Name, Adresse und Anstaltschlüssel der Haftanstalt

1, 2, 7

 

47

Haftanstalt (Adresse)

1, 2, 7

 

48

Tag der Einlieferung (Haftbeginn)

1, 2, 7

 

49

Tag der Entlassung (Haftende)

1, 2, 7

 

50

Adresse der Haftanstalt bei Überstellung

1, 2, 7

 

51

Wohnadresse nach der Entlassung

1, 2, 7

 

52

Amtswegige Auskunftssperre (von/bis)

(§§ 18 Abs. 2a und 16 Abs. 3 MeldeG)

1, 2

 

53

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1

    

Personen, die nicht gemeldet sind, deren Anmeldung (Aufent­halt)

54

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

11

aber für Zwecke einer

55

ZMR-Zahl

4

Fahndung oder eines bestimmten

56

Vorname(n) und Familienname(n), akademische(r) Grad(e)

4, 11

Verwaltungsverfahrens von Bedeutung

ist (§§ 14 Abs. 2 in

57

Geburtsdatum

3, 4, 11 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

Verbindung mit 16 Abs. 6

58

Geburtsort und Geburtsstaat

3, 4, 11

MeldeG) (Aviso):

59

Geschlecht

3, 4, 11

 

60

Staatsangehörigkeit

3, 4, 11

 

61

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum)

4, 11

 

62

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5a MeldeG)

4

 

63

Personenhinweis (Behörde Aktenzeichen, Datum des Ersuchens, Art und Grund der Fahndung, spätestens Datum der Löschung)

4

 

64

Status (Aviso [nicht] freigegeben)

4

 

65

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1

 

66

Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

11

 

67

Familienname(n) vor der ersten Eheschließung

11

    

Personen, die im Wege eines Änderungszugriffes

68

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (zur Person) (PV)

1 - 7, 9 - 11

auf das ZMR Meldedaten überlassen oder

69

Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel

---

Änderungen hinsichtlich der Staatsbürgerschaft, des Namens, des Familienstandes oder des Geschlechts von Menschen, die im Bundesgebiet gemeldet sind, übermitteln:

70

Bezeichnung der Personenstandsbehörde/
Evidenzstelle

1

B.2 Empfängerkreise:

1

Meldebehörden als teilnehmende Auftraggeber am Informationsverbundsystem (§ 16a MeldeG);

2

Organe von Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Gerichtskommissäre im Sinne des Gerichtskommissärsgesetzes und Sozialversicherungsträger, denen gemäß § 16a Abs. 4 MeldeG eine Abfrage­möglichkeit im ZMR eröffnet wurde oder auf Verlangen gemäß § 20 Abs. 3 MeldeG (soweit dies zur Besorgung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist), bei Kennzeichnung mit „x“ über erfolgte Prüfung der Richtigkeit der im ZMR gespeicherten Daten zum Personenstand und zur Staatsangehörigkeit durch Meldebehörden durch Einsicht in Standarddokumente oder auf Verlangen des Betroffenen (§ 17 E-GovG), Übermittlung auf Anfrage an andere Behörden zur Beurteilung einer Vorfrage in einem Verfahren, soweit die Richtigkeit eines Personenstands- oder Staatszugehörigkeitsdatums auch das Meldedatum ist (§ 16a Abs. 4 MeldeG);

3

Bundesanstalt „Statistik Österreich“, andere Organe der Bundesstatistik oder nach landesgesetzlichen Vorschriften dazu berufene Organe (§ 16b MeldeG); Bundesanstalt „Statistik Österreich“ im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem Registerzählungsgesetz und § 9 Abs. 9 Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008), BGBl. I Nr. 103/2007, bei Kennzeichnung mit „xx“ eingeschränkt auf ein Jahr vor und sechs Monate nach dem Stichtag gemäß Registerzählungsgesetz und FAG 2008;

4

Behörden (ersuchende Stellen), die um Aufnahme des Personenhinweises ersucht haben und die Meldebehörde, die das Ersuchen dem BMI zum regelmäßigen Abgleich mit den im ZMR verarbeiteten Anmeldungen überlassen hat (§ 14 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 6 MeldeG);

5

Meldeauskunftswerber (Meldeauskünfte gemäß § 18 Abs. 1 MeldeG, die unter Inanspruchnahme des ZMR erteilt werden; § 15 Abs. 3 Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV), BGBl. II Nr. 66/2002);

6

Personen, denen gemäß § 16a Abs. 5 MeldeG eine Abfragemöglichkeit im ZMR eröffnet wurde;

7

Bundesminister für Inneres (zum Zweck des Datenabgleiches mit von Sicherheitsbehörden geführten Fahndungsevidenzen) gemäß § 16a Abs. 11 MeldeG;

8

Bundesminister für Inneres zum Zweck der Führung der Gleichsetzungstabelle gemäß § 16b Abs. 1 und 2 MeldeG;

9

Personen und Institutionen, die Auskünfte aus dem ZMR zur Erfüllung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe benötigen;

10

Personen, denen aus einem Exekutionstitel ein Recht erwächst (§ 294a Abs. 3 Exekutionsordnung (EO), RGBl. Nr. 79/1896);

11

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-GovG.“

3. In der Anlage 1 wird die Standardanwendung „SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger“ durch folgende Standardanwendung samt Überschrift ersetzt:

„SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger

Zweck der Datenanwendung:

Verwendung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen vom Bund besoldeten Personen (wie z.B. von Beamten, Vertragsbediensteten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Abgeordneten und sonstigen Funktionären) durch die Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen; Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten zum Eintritt des Versicherungsfalles zum Zweck der Mitteilung an die Versicherungsanstalt; Verwendung und Evidenthaltung arbeitsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten der Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Bundesverwaltung entstanden sind, zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten;

Übermittlung von personenbezogenen Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen vom Bund besoldeten Personen zum Zweck der Veröffentlichung im Internet;

Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten von Bewerbern, wenn diese Daten vom Betroffenen angeben wurden.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333; Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86; Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), BGBl. Nr. 305/1961;

Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76; Gehaltsgesetz 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54; Pensionsgesetz 1965 (PG 1965), BGBl. Nr. 340; Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133; Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. I Nr. 31; Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972; Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955; Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967; Einkommensteuergesetz 1972 (EStG 1972), BGBl. Nr. 440; Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400; Mutterschutzgesetz 1979 (MschG), BGBl. Nr. 221; Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144; Bezügebegrenzungs-BVG (BezBegrBVG), BGBl. I Nr. 64/1997; Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85; Teilpensionsgesetz, BGBl. I Nr. 138/1997; Bundespflegegeldgesetz (BPGG), BGBl. Nr. 110/1993; Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG), BGBl. I Nr. 70/1999; Arbeit­nehmer­Innen­schutz­gesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994; Tuber­kulose­gesetz, BGBl. Nr. 127/1968; Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991; Militärbefugnisgesetz (MBG), BGBl. I Nr. 86/2000;

Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), BGBl. Nr. 133/1967; Bundes-Personalvertretungs-Wahlordnung (PVWO), BGBl. Nr. 215/1967; Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970; Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974; Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974), BGBl. Nr. 319; Bundesrechenamtsgesetz, BGBl. Nr. 123/1978; Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996; Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG), BGBl. Nr. 326/1996; Post-Betriebsverfassungs-Wahlordnung (PBVWO), BGBl. II Nr. 147/1998; Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169; Arbeiterkammer-Wahlordnung (AKWO), BGBl. II Nr. 340/1998;

Zustimmung der Bewerber.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personen­gruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfänger­kreise:

Bezugs-/Entgelts-

 

Identifikation:

 

Empfänger:

01

Ordnungszahl(en)

1 - 27

 

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

12, 19, 29, 35

 

03

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Geschäftsführende Bank (soweit eingerichtet)

1

 

04

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Sozialversicherung (SV)

4

 

05

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Steuern und Abgaben (SA)

5, 13

 

06

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

31

 

07

Rückführbares bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Organwalter

30, 35

 

08

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

31

 

09

Vor- und Familienname, akad. Grad/
Standesbezeichnung

1 - 21, 23 - 29, 32, 34

 

10

Frühere Namen

4, 6, 7, 9, 12, 17, 19, 21, 24, 26, 27, 29

 

11

Geburtsdatum

3 - 12, 14, 15, 17 - 21, 22, 23, 24, 26, 29 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

 

12

Geburtsort und -land

4, 6, 7, 9, 15, 17, 21, 24, 26, 29

 

13

Staatsangehörigkeit

4, 6, 7, 9, 12, 15, 17, 21, 26, 29

 

14

Geschlecht

4, 6, 7, 9, 11, 12, 17, 21, 24, 26, 29, 34

 

15

Familienstand

4 - 7, 9, 11, 12, 21

 

16

Anschrift

3 - 7, 9 - 12, 14, 17, 21, 24, 26

 

17

Wohnsitz

29 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

 

18

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen

Reisedokuments

29

 

19

Private Telefonnummer (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

---

 

20

Vor- und Familienname, akad. Grad/
Standesbezeichnung, Sozialversicherungsnummer und Staatsangehörigkeit des (Ehe-)Partners

4 - 7, 9, 12, 21

 

21

Vor- und Familienname, akad. Grad/
Standesbezeichnung, Sozialversicherungsnummer bzw. Geburtsdatum der Kinder, Unterbringungsort des Kindes

4 - 7, 9, 12, 21

 

22

Erwerbsminderung (Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Bescheinigungen, Leistungsbezug)

6, 7, 9, 12, 14, 15, 21

    
  

Dienstkarte:

 
 

23

Dienst- bzw. Personalnummer

22, 23, 35

 

24

Lichtbild des Betroffenen

22, 23, 25

 

25

Gültigkeit der Dienstkarte

22, 23

 

26

Anlass und Datum der Ausfertigung der Dienstkarte oder des Lichtbildes

---

 

27

(Eingescanntes Bild der) Unterschrift

---

    
  

Vorbildung:

 
 

28

Vorbildung

6, 7, 9, 12, 17, 21

    
  

Dienstliche Stellung:

 
 

29

Amtstitel und Verwendungs-/
Funktionsbezeichnung

6, 7, 9, 12, 15 - 17, 21 - 26, 28, 34

 

30

Auszeichnungen (Berufstitel, Orden, Ehrenzeichen)

6 - 9, 12, 16, 17, 21, 23, 34

 

31

Vordienstzeiten

6, 7, 9, 12, 17, 21

 

32

Vorrückungsstichtag

6 - 9, 12, 17, 21

 

33

Urlaubsstichtag

6, 7, 9, 21

 

34

Basisdatum für Dienstjubiläum

6, 7, 9, 21

 

35

Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses / der Funktion

4, 6 - 9, 11, 12, 14, 15, 21

 

36

Art der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses / der Funktion

6, 7, 9, 11, 12, 18, 21

 

37

Daten zum Arbeitsvertrag (insbesondere Befristungen und Probezeit)

6, 7, 9, 11, 12, 18, 21

 

38

Daten der Beschäftigungsbewilligung

9, 18

 

39

Sonstige Laufbahndaten

6 - 9, 12, 17, 21

 

40

Art der Verwendung / der Funktion, Vollmachten und Vertretungen

1, 6 - 9, 12, 13, 15 - 21, 28

 

41

Dienstbehörde (Straße und Hausnummer, Adresse, Postleitzahl, Ort, Ländercode, Land, Verwaltungskennzeichen der zugeordneten Organisationseinheit), Personalstelle, Personalzuständigkeit

1 - 27, 34

 

42

Weitere Dienstbehörden/Personalstellen

19

 

43

Ort (Dienststelle) der Verwendung

1 - 26, 28, 34

 

44

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Rahmen der Funktion erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikations­techniken ergeben

1 - 26, 28, 34

 

45

Arbeitsplatzkennzeichnung, Planstelle, Planstellenbereich

6, 7, 9, 12, 21

 

46

Arbeitsplatzwertigkeit

6, 7, 9, 12, 21

 

47

Leistungsfeststellung

6, 7, 9, 12, 17, 21

 

48

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß dem B-BSG, ASchG, Tuber­kulose­gesetz und ähnlichen Rechts­vorschriften

---

 

49

Sicherheitsüberprüfung (falls erforderlich), Verlässlichkeitsprüfung (falls erforderlich)

---

 

50

Nebentätigkeit

7, 12, 21, 24

 

51

Nebenbeschäftigung

7, 21, 24

    
  

Arbeitszeit:

 
 

52

Daten zur Arbeitszeit, „Arbeitszeitmodelle“ (Gleitzeitverwaltung, Zeitausgleich, Teilzeit)

6, 12

 

53

Arbeitszeiterfassung

6

 

54

Krankenstände

4, 6, 7, 9, 12, 21

 

55

Krankenhausaufenthalt gemäß § 58 B-KUVG

33

 

56

Dienstfreistellungen (z.B. als politischer Funktionär, Gewerkschaftsfunktionär oder Personalvertreter)

6, 7, 9, 12, 21, 26

 

57

Unentschuldigte Abwesenheiten

6, 7, 9, 12, 21

 

58

Kuraufenthalte, Pflegefreistellungen, Erholungsurlaube

4, 6, 7, 9, 12, 21

 

59

Gründe sonstiger Abwesenheiten wie insbesondere Karenzurlaube, Sonderurlaube, Dienstfreistellungen, Präsenz­dienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst

4, 6, 7, 9, 12, 21, 26

 

60

Voraussichtlicher Entbindungstermin

4, 7, 18

 

61

Dienstliche Aus- und Weiterbildung

6, 7, 9, 12, 17, 21

 

62

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen

---

 

63

Daten zu Dienstreisen

12

    
  

Personalentwicklung:

 
 

64

Ausbildungsdaten

6, 7, 9, 12, 17, 21

    
  

Besoldungsrechtliche Stellung:

 
 

65

Sozialversicherungsnummer

3 - 7, 9 - 14, 19 - 21, 27

 

66

Monatsbezug/Monatsentgelt

1 - 7, 9, 11, 12, 19 - 21, 24, 26

 

67

Bezugszettel(-daten), elektronischer Entgeltnachweis

1 - 3, 11, 12, 21

 

68

Änderungsgrund für Geldleistungen

12

 

69

Besoldungsrechtliche Einstufung

6 - 9, 12, 17, 21

 

70

Merkmale für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung (z.B. Sozialversicherungsträger, Überweisungsdaten, Krankenversicherungsdaten, Pensionsversicherungsdaten)

4, 6, 7, 10, 21

 

71

Betriebliche Vorsorge:

 
  

BVK-Leitzahl

4, 5, 27

  

BV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

4, 5, 27

  

Beitragshöhe gemäß BMSVG (Gruppensumme)

4, 5, 27

  

Beginn und Ende der BV-Beitragszahlung (Stichtag)

4, 5, 27

  

Eingezahlter Betrag an BV

4, 5, 27

  

BV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von - bis)

4, 5, 27

  

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

27

  

Übertragungsbetrag an die BVK und Zahlungsmodus

27

  

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer

27

  

Abmeldegründe (z.B. Unterbrechung der Beitragszahlungen durch Karenzurlaub)

4, 27

 

72

Merkmale für die Lohn­steuer­berechnung (z.B. Art der Steuerpflicht, Steuerfreibetrag)

5 - 7, 21

 

73

Weitere Merkmale für die Bezugs­berechnung und Abrechnung (z.B. Beschäftigungs­aus­maß, Sonderzahlung, eventuell Kommunal­steuer, Kammerumlage)

4 - 7, 11 - 13, 21

 

74

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages, Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

1, 26

 

75

Forderungen an den Bezugsempfänger, Daten zur Pfändung und Exekution

3, 21

 

76

Lohnkonto (Lohnzettelwerte)

5, 21, 24

 

77

Bankverbindung (Postscheckkonto, Girokonto, Bankleitzahl)

1, 6, 7, 21

 

78

Personalkostenzuordnung (Buchungskreise und Kostenstelle) (soweit erforderlich)

12

 

79

Daten zur Bezügebegrenzung (gemäß Teilpensionsgesetz; §§ 3, 6, 7 und 32 BPGG; §§ 4, 5, 8 BezBegrBVG)

24

    
  

Nebengebühren:

 
 

80

Nebengebühren und sonstige Geldleistungen (z.B. Reisegebühren, Jubiläumszuwendungen, Abfertigungen, Pflegegeld, Karenzgeld, Zeitkontingentabgeltungen, Kürzungen des Pflegegeldes wegen Krankenhausaufenthalt, Fahrtkostenzuschuss)

1, 2, 4, 6, 7, 9, 12, 19, 21

    
  

Sonstiges:

 
 

81

Sonstige persönlich zugewiesene Sachmittel und
-behelfe

---

 

82

Verfahrensdaten

---

    

Bewerber:

83

Ordnungszahl(en)

---

 

84

Vor- und Familienname, akad. Grad/
Standesbezeichnung (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

85

Geburtsdatum (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

86

Staatsbürgerschaft (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

87

Geschlecht (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

88

Anschrift (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

89

Telefonnummer (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

90

E-Mail-Adresse (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

91

Lichtbild (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

92

Ausbildungsdaten (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

93

Berufserfahrung und Lebenslauf (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

94

Angestrebte Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

95

Beginn der angestrebten Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

 

96

Sprachkenntnisse

---

 

97

Spezielle Berufserfordernisse

---

 

98

Testergebnisse

---

Empfängerkreise:

1

Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;

2

Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;

3

Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechts­verfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugs­vereinbarungen;

4

Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;

5

Finanzämter;

6

Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);

7

Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen, Dienstzuteilungen usw., Pensions­behörde bei Pensionsanfall und Ermittlung der Pensionsleistungen;

8

Alle Beamten und Personalvertreter (gemäß § 9 Abs. 3 lit. i PVG) der Dienststelle im Umfang des Personalverzeichnisses nach § 9 Abs. 3 BDG 1979;

9

Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts, insbesondere §§ 9, 10 und 10a PVG, vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des ArbVG, insbesondere §§ 89 und 98 ff, vorliegen;

10

Mitversicherte;

11

Pensionskassen;

12

Bundeskanzleramt in Ausübung der gesetzlichen Mitwirkungs­kompetenzen in Personalangelegenheiten gemäß § 280 BDG 1979, § 171 GehG und § 96 VBG;

13

Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);

14

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeits­marktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß §§ 8 und 8a BEinstG (im Wege über das zuständige Bundesministerium);

15

Wahlausschüsse, insbesondere gemäß § 6 Abs. 1 PVWO, sowie Wahlvorstand gemäß § 14 BRWO 1974;

16

Personen, die gemäß § 7 Abs. 8 BMG in die Geschäftseinteilung Einsicht nehmen;

17

Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten beteiligt sind;

18

Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG;

19

Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z.B. Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;

20

Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z.B. die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 ÄrzteG 1998, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 AKWO);

21

Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (z.B. Begutachtungskommission gemäß § 9 Abs. 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85, Aufnahme­kommission gemäß § 79 Abs. 3 AusG, Leistungsfeststellungskommission gemäß §§ 87 Abs. 3 und 88 BDG 1979 und Disziplinarbehörden gemäß §§ 96 ff BDG 1979);

22

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat;

23

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat;

24

Rechnungshof z.B. gemäß Art. 1 § 8 BezBegrBVG;

25

Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;

26

Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

27

Betriebliche Vorsorgekasse gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMSVG;

28*

Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen;

29

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz;

30

Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, die Datenanwendungen im Portalverbund anbieten;

31

Bundesanstalt „Statistik Österreich“;

32

Betrauung mit einer Funktion (§§ 10 Abs. 2 und 15 Abs. 4 AusG, §§ 32 Abs. 7, 49 Abs. 9 und 180 Abs. 3 und 4 RStDG);

33

Versicherungsanstalt gemäß § 58 B-KUVG;

34

Bundeskanzleramt zum Zwecke der Veröffentlichung im Internet;

35

Bundeskanzleramt zur Aktualisierung interner elektronischer Verzeichnisdienste.“

4. In der Anlage 1 wird die Standardanwendung „SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber“ durch folgende Standardanwendung samt Überschrift ersetzt:

„SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber

Zweck der Datenanwendung:

- Inventarverwaltung (Führung von Inventaraufzeichnungen),

- Unterstützung des Sachgüteraustausches und der Betriebsabrechnung (KORE),

- mit der Inventarverwaltung in Zusammenhang stehende Neben- und Hilfsaufzeich­nungen über
Lieferanten, Anschaffungskosten usw. durch die Wirtschaftsstellen von Auftraggebern des öffentlichen
Bereiches des Daten­schutz­gesetzes,

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bundes­haus­halts­gesetz (BHG), BGBl. Nr. 213/1986; Bundeshaushaltsverordnung 2009 (BHV 2009), BGBl. II Nr. 489/2008; Verordnungen und Richtlinien zum BHG; Richtlinien für die Verwaltung der beweglichen Sachen bei Bundesdienststellen (Inventar- und Materialrichtlinien - RIM) entsprechend § 58 Abs. 5 BHG (Erlass des BMF mit Rund­schreiben vom 24. August 1954, Zl. 66.000-20/54); sonstige haushalts- und finanzrechtliche Regelungen des Bundes, haushalts- und finanzrechtliche Regelungen der Länder und Selbst­ver­waltungs­körper.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftrag­geber geltenden Garantie-, Gewähr­leistungs-, Verjährungs- und gesetz­lichen Aufbewahrungs­fristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechts­streitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personen­gruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfänger­kreise:

Lieferanten bzw. Abgeber, Empfänger aus Sach­güter­aus-

0

Vor- und Familienname, akad. Grad/Standes­bezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation

1 - 3

tausch, Abnehmer von ausgeschiedenem Inventar, Einbringer von

0

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (soweit Bedienstete eines öffentlichen Auftraggebers):

Vermögensverwaltung (VV)

1 - 3

Fremdinventar,

03

Geschlecht

3

Empfänger bzw. Nutzer von Inventar:

04

Geburtsdatum

3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

 

05

Geburtsort und Geburtsstaat

3

 

06

Familienname vor der ersten Eheschließung

3

 

07

Wohnsitz

3 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

 

08

Staatsangehörigkeit

3

 

09

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments

3

 

10

Personalnummer

1, 2

 

11

Gliederungseinheit (Inventar­kenn­zahlen)

1, 2

 

12

Buchungskreis

1, 2

 

13

Kostenstelle (Dienststelle)

1, 2

 

14

Bewertungen und Mengen

1, 2

 

15

Datumsangaben (Buchungs­datum, Rechnungsdatum, Inbetrieb­nahme­datum)

1, 2

 

16

Daten zum Inventar­stück (Zubehör ja/nein, Seriennummer, Geschäfts­zahlen, Beschreibung u.ä.)

1, 2

    

Kontaktperson beim Lieferanten, Empfänger

17

Vor- und Familienname, akad. Grad/
Standesbezeichnung

1 - 3

oder Abnehmer:

18

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (soweit Bedienstete eines öffentlichen Auftraggebers):

Vermögensverwaltung (VV)

1 - 3

 

19

Geschlecht

3

 

20

Geburtsdatum

3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

 

21

Geburtsort und Geburtsstaat

3

 

22

Familienname vor der ersten Eheschließung

3

 

23

Wohnsitz

3 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

 

24

Staatsangehörigkeit

3

 

25

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments

3

 

26

Anschrift

1, 2

 

27

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Infor­mationen, die sich durch moderne Kommunikations­techniken ergeben

1, 2

Empfängerkreise:

1

Buchhaltung zur Mitwirkung bei der Inventar­über­prüfung gemäß § 16 in Verbindung mit § 105 Abs. 7 Z 3 BHV 2009 bzw. entsprechende Prüfinstanzen der Länder und Gemeinden für die Inventarverwaltung der Landes- und Gemeinde­dienststellen;

2

Beteiligte Dienststellen des Bundes im Wege über das Bundesministerium für Finanzen im Falle des Sach­güter­aus­tausches des Bundes gemäß § 58 Abs. 4 BHG bzw. beteiligte Dienststellen der Länder und Selbstverwaltungskörper für deren Sach­güter­aus­tausch;

3

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.“

5. In der Anlage 1 wird die Standardanwendung „SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung“ durch folgende Standardanwendung samt Überschrift ersetzt:

„SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung

Zweck der Datenanwendung:

Führung von Patientenkarteien zur Dokumentation gemäß § 51 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, und §§ 19 und 57 Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl. I Nr. 126/2005; Erstellung von medizinischen Gutachten und Honorarverrechnung durch Ärzte, Zahnärzte und Dentisten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Verarbeitung und Übermittlung von Daten beruflich strahlenexponierter Personen aus ärztlichen Untersuchungen.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bestimmungen über die Ausübung der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Tätigkeit, wie ÄrzteG 1998; ZÄG; Schulunterrichtsgesetz 1986 (SchUG), BGBl. Nr. 472; Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. I Nr. 31; Bundes-Berichtspflichtengesetz (Art. 30 des Verwaltungsreformgesetz 2001), BGBl. I Nr. 65/2002;

Bestimmungen über die Meldung von Ergebnissen sowie der Abrechnung ärztlicher Untersuchungen, wie Strahlenschutzgesetz (StrSchG), BGBl. Nr. 227/1969; Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV), BGBl. II Nr. 191/2006; Natürliche Strahlenquellen-Verordnung (NatStrV), BGBl. II Nr. 2/2008; Strahlenschutzverordnung fliegendes Personal (FlPStrSchV), BGBl. II Nr. 235/2006; Interventionsverordnung (IntV), BGBl. II Nr. 145/2007;

Bestimmungen über meldepflichtige Krankheiten, wie Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968; Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186; AIDS-Gesetz 1993, BGBl. Nr. 728;

Bestimmungen über die Ausübung und Vergütung der Tätigkeit als medizinischer Gutachter, wie Gebührenanspruchsgesetz 1975, BGBl. Nr. 136; 1. Waffen­gesetz-Durch­führungs­verordnung, BGBl. II Nr. 164/1997.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß § 51 Abs. 3 ÄrzteG 1998 bzw. § 19 Abs. 3 ZÄG mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Daten können bis zu 30 Jahre nach dem letzten Arztbesuch aufbewahrt werden, sofern keine anders­lautenden gesetzlichen Aufbewahrungs­fristen, Vereinbarungen oder Verhaltens­regeln gemäß § 6 Abs. 4 DSG 2000 bestehen. Weiters ist es zulässig, alle Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechts­streitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren.

Betroffene Personen­gruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfänger­kreise:

Patienten (auch

0

Patientennummer, Protokollnummer

1 - 8

Probanden und beruflich strahlenexponierte

0

Vor- und Familienname, frühere Namen, akad. Grad/Titel

1 - 9

Personen, die einer ärztlichen Untersuchung unterzogen wurden):

0

Anschrift

1 - 8

 

0

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikations­techniken ergeben

1 - 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

 

0

Geburtsdatum, Geburtsort

1 - 9, 11 (Geburtsort nur bei Ausländern)

 

0

Staatsbürgerschaft

1, 6, 7, 9

 

0

Geschlecht

1 - 9

 

0

Zugehörigkeit zu einer Schule und Klasse bei schulärztlichen Untersuchungen

---

 

0

Sozialversicherungsnummer

1 - 9, 11

  

Sozial­versicherungsträger

1 - 4, 7, 8

  

Sonstige Daten zur Sozialversicherung (insbesondere der Name, das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer des Hauptversicherten sowie das Verwandtschaftsverhältnis zum Hauptversicherten bei mitversicherten Patienten)

1 - 4, 7, 8

  

Name und Anschrift des Arbeitgebers des Hauptversicherten

1 - 4, 7, 8

 

13

Name und Anschrift des Bewilligungsinhabers/Luftfahrzeugbetreibers/des gemäß NatStrV Verpflichteten/der verantwortlichen Person gemäß IntV

7, 9, 11

 

14

Daten zu einem privaten Versicherungs­verhältnis (Versicherer, Polizzennummer usw.)

1 - 4, 8

 

15

Daten sonstiger Kostenträger

1 - 4, 8, 9

 

16

Daten über die Erklärung der Kosten­über­nahme durch einen Kostenträger

1 - 4, 8

 

17

Art des Arbeitsverhältnisses (Arbeitnehmer/selbständig und unfallversichert/selbständig und nicht unfallversichert, auch Ordensangehörige/Student)

1, 9

 

18

Inanspruchnahme des Auftraggebers (Zeit­punkt und Art)

1, 2, 7, 8

 

19

Anlass für die Untersuchung (Eignungs-, Kontroll-, Sofort-, Enduntersuchung)

7, 9, 11

 

20

Veranlasser der Untersuchung (Bewilligungsinhaber, Arbeitgeber, Behörde)

---

 

21

Datum der Untersuchung

1, 9 - 11

 

22

Daten zur Verwaltung von Terminen und Wartelisten

---

 

23

Medizinischer Zustand der Person bei Übernahme der Beratung oder Behandlung

3 - 8

 

24

Besondere Risikofaktoren, z.B. Allergien, tätigkeitsbedingte Einflüsse, familiäre Disposition, ausgeübte Tätigkeit, Kategorie A/B/andere

1, 3 - 9, 11

 

25

Daten zu Impfungen

3 - 8

 

26

Vorgeschichte der Erkrankung und dazu­gehörige Befunde

3 - 5, 7, 8

 

27

Angaben zur ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung (Familien- und Eigenanamnese; Berufsanamnese auf Grundlage der tatsächlichen Arbeitsvorgänge und -bedingungen; allgemeine klinische Untersuchung;

Laboruntersuchungen; weitere Teiluntersuchungen)

1 (beim zuständigen Träger der Unfallversicherung gemäß § 37 Abs. 3 AllgStrSchV nur die Angaben über weitere Untersuchungen wie Labor etc.)

 

28

Diagnosen (auch Fremddiagnosen) zu Behandlungsbeginn und bei Beendigung

3 - 8

 

29

Gutachtliche Äußerungen des Auftraggebers (z.B. gegenüber Arbeitgeber)

6

 

30

Gesundheitliche Beurteilung (Ergebnis der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung/Kontrolluntersuchung), Zeugnisse im Sinne des § 36 AllgStrSchV

7, 9, 10

 

31

Krankheitsverlauf

3 - 8

 

32

Zusätzliche Daten zu meldepflichtigen Krankheiten (Inhalt der vorgeschriebenen Meldeformulare)

7

 

33

Information an Patienten

3, 4, 8

 

34

Daten zur Zuweisung an Fachärzte, Labors usw.

1 - 4, 8

 

35

Art und Umfang der beratenden, diagnostischen oder therapeutischen Leistungen

1 - 4, 8

 

36

Daten zur Anwendung von Arzneispezialitäten und zur Identifizierung dieser Arznei­spezialitäten und der jeweiligen Chargen im Sinne des § 26 Abs. 8 des Arznei­mittel­gesetzes, BGBl. Nr. 185/1983

1 - 4, 8

 

37

Verschreibung und Abgabe von Arznei­mitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln

1 - 4, 8

 

38

Daten zur Abrechnung von Honoraren, Medikamenten und Laboruntersuchungen

1 - 4, 8, 9

 

39

Gebührenbefreiungen

1 - 4, 8

 

40

Daten zur Abrechnung der Gebühren oder Entgelte für Sachverständigen- und Gut­achter­tätigkeit

6, 8

    

Arbeitgeber (auch Bewilligungsinhaber):

41

Name und Anschrift des Arbeitgebers des Hauptversicherten

1 - 4, 7, 8

 

42

Name und Anschrift des Bewilligungsinhabers

7, 9

    

Kontaktperson (nach

43

Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel

---

Angabe des Patienten

44

Anschrift

---

oder Probanden) oder gesetzlicher Vertreter des Patienten oder Probanden:

45

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikations­techniken ergeben

---

 

46

Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Behandlung

---

Empfängerkreise:

1*

Sozialversicherungsträger sowie Betriebs­krankenkassen, und sonstige Kostenträger im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf Grund von Gesetzen oder Sozial­versicherungs­abkommen;

2*

Privat­versicherungen zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsanspruches;

3*

andere Ärzte, Zahnärzte, Dentisten, Vertreter von sonstigen Gesundheitsberufen und medizinische oder soziale Einrichtungen, in deren Behandlung der Patient steht, sowie Apotheken, mit Zustimmung des Patienten;

4*

Labors und andere Einrichtungen, die im Auftrag des Arztes, Zahnarztes oder Dentisten Untersuchungen vornehmen;

5*

Wissenschaftliche Einrichtungen zu Forschungszwecken, soweit dies gemäß § 46 DSG 2000 zulässig ist;

6

Auftraggeber von medizinischen Gutachten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Gutachtens vorliegen;

7

Zuständige Behörde und zur Wahrung des Arbeitnehmerschutzes berufene Behörde bei Vorliegen einer gesetzlichen Meldepflicht des Arztes, Zahnarztes oder Dentisten, z.B. nach § 54 ÄrzteG 1998, §§ 21 und 57 ZÄG, gemäß § 363 Abs. 2 ASVG oder gemäß § 32 Abs. 5 StrSchG bzw. § 37 AllgStrSchV usw., soweit die Meldung personen­bezogen zu erfolgen hat;

8*

Mit der Rechtsdurchsetzung, Streitschlichtung und Klärung von Beschwerden der Patienten und Abrechnungsansprüchen des Arztes betraute Stellen, insbesondere Rechtsanwälte, Gerichte, Schlichtungs­stellen und Patienten­anwälte, mit Zustimmung des Patienten, sofern diese gesetzlich erforderlich ist;

9*

Zentrales Dosisregister, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß §§ 32 Abs. 5, 35a und 35e StrSchG bzw. §§ 37 Abs. 3, 92 Abs. 2 und Anlage 5 lit. A und C AllgStrSchV;

10*

Bewilligungsinhaber gemäß § 2 Abs. 4 StrSchG, Luftfahrzeugbetreiber gemäß FlPStrSchV, gemäß NatStrV Verpflichteter oder verantwortliche Person gemäß IntV;

11*

Strahlenschutzrechtliche Bewilligungsbehörde, wenn keine Meldepflicht des Arztes vorliegt (z.B. § 36 Abs. 4 AllgStrSchV).“

6. In der Anlage 1 wird die Standardanwendung „SA025 Evidenzen der Schüler sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen“ durch folgende Standardanwendung samt Überschrift ersetzt:

„SA025 Evidenzen der Schüler und Studierenden sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen

Zweck der Datenanwendung:

Führung von dezentralen Evidenzen der Schüler und Studierenden für Zwecke des Bildungseinrichtungsstandortes durch die dazu verpflichteten Leiter von Bildungseinrichtungen des Schul- und Erziehungswesens gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, bzw. durch die gemäß § 3 Abs. 5 leg. cit. dazu verpflichteten Landes- und Bezirksschulräte;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Leiter bzw. Landes- und Bezirksschulräte an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenzen (im Wege über die Bundesanstalt „Statistik Österreich“); Überprüfung bzw. Richtigstellung der Datensätze und nicht-rückführbare Verschlüsselung der Sozialversicherungsnummer bzw. des Ersatzkennzeichens im jeweiligen Datensatz durch die Bundesanstalt „Statistik Österreich“, sodass eine Bildungsevidenz-Kennzahl (BEKZ) gewonnen wird;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Leiter bzw. Landes- und Bezirksschulräte an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ zur Führung der Bundes­statistik zum Bildungswesen und des Bildungsstandregisters;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Rechtsträger bzw. Bundesdienststellen an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes für Zwecke der Planung, der Steuerung, der Wahrung der gesetzlichen Aufsichtspflichten sowie der Bundes- und Verwaltungsstatistik, sofern dieser Aufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird;

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

  1. 1. Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 12/2002;
  2. 2. Bildungsdokumentationsverordnung, BGBl. II Nr. 499/2003.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Betroffene Personen­gruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Schüler, Studierende und Absolven­ten von Bildungs­einrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1

0

Vor- und Familienname, akad. Grad

2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozial­versiche­rungsnummer vor­handen)

lit. a, b, c, f, g und h sowie Z 2 lit. b des

0

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:
Bildung und Forschung (BF)

3

Bildungsdoku-mentationsgesetzes:

03

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

2

 

04

Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ)

1

 

05

Geburtsdatum

1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

 

06

Geburtsort und Geburtsstaat

3

 

07

Familienname vor der ersten Eheschließung

3

 

08

Sozialversicherungsnummer

1, 2x

 

09

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (wenn keine Sozial­versicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs­nummer)

 

10

Geschlecht

1, 2x, 3

 

11

Staatsangehörigkeit

1, 2x, 3

 

12

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes

2 (wenn keine Sozial­versicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)

 

13

Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

3

 

14

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort

1, 2x

 

15

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

 

16

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

 

17

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1

 

18

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen

Reisedokuments

3

    

Schüler und Absolven­ten von

19

Die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

Bildungseinrichtungen

20

Religionsbekenntnis

---

gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h des

21

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

Bildungsdoku-

22

Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf

1, 2x

mentationsgesetzes:

23

Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler

1, 2x

 

24

Schulkennzahl

1, 2x

 

25

Schulformkennzahl

1, 2x

 

26

Schuljahr bzw. Semester, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang

1, 2x

 

27

Unterrichtsorganisation (ganzjährig, semesterweise, lehrgangsmäßig, saisonmäßig)

1, 2x

 

28

Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes)

1, 2x

 

29

Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes)

1, 2x

 

30

Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache

1, 2x

 

31

Im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)

1, 2x

 

32

Teilnahme an Pflichtgegenständen „Textiles Werken“ und „Technisches Werken“ (in der Sekundarstufe 1)

1, 2x

 

33

Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

 

34

Angaben zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

 

35

Inanspruchnahme der Schulbuchaktion sowie der Schülerfreifahrt

1, 2x

 

36

Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

    

Studierende und

37

Matrikelnummer

1, 2x

Absolven­ten von Bildungs­einrichtungen

38

Bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen

1, 2x

gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b des Bildungsdoku-

39

Verliehene und allfällige weitere akademische Grade

1

mentationsgesetzes:

40

Beitragsstatus gemäß §§ 69 und 71 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006

1

 

41

Schulform und Datum der allgemeinen Universitätsreife

1, 2x

 

42

Zusatzprüfungen

---

 

43

Allfällige Befristung der Zulassung

---

 

44

Fortsetzung des Studiums und Zulassungsstatus

1, 2x

 

45

Beteiligung an internationalen Mobilitätsprogrammen

1

 

46

Prüfungsdaten im Umfang der Prüfungsprotokolle einschließlich Studienberechtigungsprüfung

---

 

47

Vollständige Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung oder einer Prüfung, die zwar einen Studienabschnitt, nicht aber das gesamte Studium abschließt (samt Datum)

1

    

Externisten gemäß § 42 des Schul­unterrichts­gesetzes, BGBl. Nr. 472/1986

48

Vor- und Familienname, akad. Grad

2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozial­versicherungsnummer vorhanden)

(einschließlich § 8c des Schul­organisations­

49

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Bildung und Forschung (BF)

3

gesetzes, BGBl. Nr. 242/1962), an Bildungs­einrichtungen

50

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

2

gemäß § 2 Abs. 1 Z 1

51

Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ)

1

lit. a, b, c, f und g des Bildungsdokumentations-gesetzes:

52

Geburtsdatum

1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

 

53

Geburtsort und Geburtsstaat

3

 

54

Familienname vor der ersten Eheschließung

3

 

55

Sozialversicherungsnummer

1, 2x, 3

 

56

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (wenn keine Sozialversicherungs-nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)

 

57

Geschlecht

1, 2x, 3

 

58

Staatsangehörigkeit

1, 2x, 3

 

59

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes

2 (wenn keine Sozial­versicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)

 

60

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

 

61

Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

3

 

62

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen

Reisedokuments

3

 

63

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

 

64

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

 

65

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1, 2x

 

66

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

 

67

Schulkennzahl

1, 2x

 

68

Schulformkennzahl

1, 2x

 

69

Schulstufe

1, 2x

 

70

Art der Externistenprüfung

1, 2x

 

71

Datum des Prüfungszeugnisses sowie das Ergebnis der Externistenprüfung

1, 2x

 

72

Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung, die einer Reifeprüfung, einer Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung oder einer Abschlussprüfung entspricht gemäß Anl. 2 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

 

73

Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Berufsreifeprüfung gemäß Anl. 2 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

    

Personen, die von Prüfungen gemäß § 13 Abs. 3 des Schul­pflicht­gesetzes 1985, BGBl.

74

Vor- und Familienname, akad. Grad

2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozialversicherungs­nummer vorhanden)

Nr. 76, vom Besuch der Berufsschule

75

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Bildung und Forschung (BF)

3

gemäß § 23 des Schul­pflicht­gesetzes 1985 oder vom Schulbesuch

76

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

2

gemäß § 15 des Schul-

77

Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ)

1

pflicht­gesetzes 1985 befreit sind:

78

Geburtsdatum

1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

 

79

Geburtsort und Geburtsstaat

3

 

80

Familienname vor der ersten Eheschließung

3

 

81

Sozialversicherungsnummer

1, 2x

 

82

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (wenn keine Sozialversicherungs-nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)

 

83

Geschlecht

1, 2x, 3

 

84

Staatsangehörigkeit

1, 2x, 3

 

85

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes

2 (wenn keine Sozial­versicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)

 

86

Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

3

 

87

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen

Reisedokuments

3

 

88

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

 

89

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

 

90

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

 

91

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1, 2x

 

92

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

 

93

Schuljahr bzw. Semester, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang

1, 2x

 

94

Unterrichtsorganisation (ganzjährig, semester­weise, lehrgangsmäßig, saisonmäßig)

1, 2x

 

95

Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes)

1, 2x

 

96

Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes)

1, 2x

 

97

Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache

1, 2x

 

98

Im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)

1, 2x

 

99

Teilnahme an Pflichtgegenständen „Textiles Werken“ und „Technisches Werken“ (in der Sekundarstufe I)

1, 2x

 

100

Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

 

101

Angaben zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

 

102

Inanspruchnahme der Schulbuchaktion sowie der Schülerfreifahrt

1, 2x

 

103

Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

 

104

Datum der Befreiung vom regulären Schulbesuch

1, 2x

 

105

Ersatzart der Schulpflicht

1, 2x

 

106

Schuljahr

1, 2x

 

107

Datum des Endes der Schulersatzpflicht

1, 2x

    

Erhalter von

108

Bezeichnung

1, 2x

Bildungseinrichtungen

109

Anschrift

1, 2x

gemäß § 2 Abs. 1 Z 1

110

Rechtsnatur

1, 2x

lit. a, b, c, f, g, h sowie Z 2 lit. b des Bildungs­dokumen­tations­gesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an

111

Anzahl der Beschäftigten (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, -ausmaß und Bildungseinrichtung)

1, 2x

den zuständigen Bundesminister durch den

112

Personalaufwand (gegliedert nach Art der Bildungseinrichtung)

1, 2x

Rechtsträger, der die

113

Anzahl der ausgeschriebenen Stellen

1

Dienstgeberfunktion an Bildungs­einrichtungen, deren Personalaufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird, wahrnimmt):

114

Anzahl der Pensionierungen

1

    

Erhalter von Bildungs-

115

Bezeichnung

1, 2x

einrichtungen gemäß § 2

116

Anschrift

1, 2x

Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g

117

Rechtsnatur

1, 2x

und h sowie Z 2 lit. b des Bildungs­dokumentations­gesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den

118

Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen)

1, 2x

zuständigen Bundesminister durch die Bundes­dienststelle, aus deren Bundesbudget der Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung zur Gänze oder zum Teil getragen wird):

119

Räumliche und technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen

1

Empfängerkreise:

1

Zuständiger Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenzen (im Wege über die Bundesanstalt „Statistik Österreich“) und der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung;

2

Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (bei Kennzeichnung mit „x“ erfolgt die Übermittlung durch den zuständigen Bundesminister);

3

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.“

Faymann

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