3. Hauptstück
Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen Anwendungsbereich
§ 36
Das dritte Hauptstück regelt im Zusammenhang mit der Übertretung arbeitsrechtlicher Vorschriften oder einer Vorschrift nach diesem Bundesgesetz
- 1. in seinem zweiten Abschnitt die Zustellung inländischer behördlicher Dokumente an ausländische Arbeitgeber im Inland (§ 41);
- 2. in seinem dritten Abschnitt die Erwirkung
- a) der Zustellung (§§ 43 bis 46) und
- b) der Vollstreckung (§§ 43, 44 und 47 bis 50)
von Straferkenntnissen und –verfügungen der in § 42 genannten Verwaltungsbehörden und Gerichte in einem anderen EU- oder EWR-Vertragsstaat;
- 3. in seinem vierten Abschnitt
- a) die Zustellung gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Entscheidungen (§§ 52, 53, 55 sowie 56 bis 58),
- b) die Vollstreckung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen (§§ 52 bis 55 sowie 59 bis 64) und
- c) die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen (§§ 52 bis 55 sowie §§ 65 bis 67)
auf Ersuchen eines anderen EU- oder EWR-Vertragsstaats im Inland.
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