vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RAbf-VV 2009 – Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung 2009

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2020

Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Radioactive Waste Shipment Ordinance 2009

RAbf-VV 2009 § 0

Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung 2009

Kurztitel

Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung 2009

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 47/2009 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 331/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.2020

Abkürzung

RAbf-VV 2009

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente aus dem, in das oder durch das Bundesgebiet (Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung 2009 – RAbf-VV 2009)

StF: BGBl. II Nr. 47/2009

Änderung

BGBl. II Nr. 22/2015 [CELEX-Nr.: 32011L0070 ]

BGBl. II Nr. 331/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund von § 36 Abs. 1 Z 4 und Z 8 und § 36b des Strahlenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 227/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2006, wird,

  1. 1. soweit es sich um Betriebe handelt, die dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999, unterliegen, vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft,
  2. 2. hinsichtlich des Eisenbahn-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehrs für Betriebe, die dem Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994), BGBl. Nr. 650, unterliegen, von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, und
  3. 3. im übrigen vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft,

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Ziele und Umsetzungshinweis

§ 2. Geltungsbereich

§ 3. Begriffsbestimmungen

§ 4. Antrag auf Genehmigung einer Verbringung

§ 5. Zugelassene Sprachen

§ 6. Besondere Bestimmungen für die Verbringung zur Endlagerung

2. Teil
Verbringungen innerhalb der Gemeinschaft

1. Hauptstück
Verbringungen aus Österreich in einen anderen Mitgliedstaat

§ 7. Übermittlung des Antrags und weiterer Informationen

§ 8. Genehmigung von Verbringungen

§ 9. Übermittlung der Bestätigung über den Erhalt der Lieferung

2. Hauptstück
Verbringungen nach Österreich oder Durchfuhr durch Österreich

§ 10. Formelle Prüfung des Antrags

§ 11. Entscheidung über den Antrag

§ 12. Übermittlung der Bestätigung über den Erhalt der Lieferung

3. Hauptstück

§ 13. Nicht zu Ende geführte Verbringungen

3. Teil
Verbringungen aus einem Drittland oder in ein Drittland

1. Hauptstück
Verbringungen aus Österreich in ein Drittland

§ 14. Übermittlung des Antrags und weiterer Informationen

§ 15. Genehmigung von Verbringungen

§ 16. Meldung der durchgeführten Verbringung

2. Hauptstück
Verbringungen aus einem Drittland durch Österreich in ein anderes Drittland

1. Abschnitt
Österreich als erster Durchfuhrmitgliedstaat

§ 17. Übermittlung des Antrags und weiterer Informationen

§ 18. Genehmigung von Verbringungen

§ 19. Meldung der durchgeführten Verbringung

2. Abschnitt
Österreich als weiterer Durchfuhrmitgliedstaat

§ 20. Formelle Prüfung des Antrags

§ 21. Entscheidung über den Antrag

3. Hauptstück
Verbringungen aus einem Drittland nach Österreich

§ 22. Übermittlung des Antrags und weiterer Informationen

§ 23. Genehmigung von Verbringungen

§ 24. Übermittlung der Bestätigung über den Erhalt der Lieferung

4. Hauptstück

§ 25. Nicht zu Ende geführte Verbringungen

4. Teil
Schlussbestimmungen

§ 26. Sprachliche Gleichbehandlung

§ 27. Übergangsbestimmung

§ 28. Inkrafttreten

Anlage 1 Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente

Anmerkung

Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Radioactive Waste Shipment Ordinance 2009

Schlagworte

e-rk3

Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr, Luftverkehr, Umweltwirtschaft

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2022

Gesetzesnummer

20006207

Dokumentnummer

NOR40224962

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte