ABV § 0
Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln
Kurztitel
Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 353/1995 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2015
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
29.12.2015
Abkürzung
ABV
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufstellung und den Betrieb von Dampfkesseln – ABV
StF: BGBl. Nr. 353/1995
Änderung
BGBl. I Nr. 161/2015 (BG) (NR: GP XXV RV 850 AB 938 S. 107 . BR: AB 9509 S. 849 .)
[CELEX-Nr.: 32014L0068 , 32014L0029 ]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 6 und 10 des Kesselgesetzes, BGBl. Nr. 211/1992, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis | |
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen | |
Einteilung der Dampfkessel | |
Betrieb von Dampfkesseln ohne ständige Beaufsichtigung | |
Erleichterungen | |
Zeitweiliger Betrieb von Dampfkesseln mit herabgesetzten Werten der Betriebsparameter | |
Betrieb von Dampfkesseln mit Fernüberwachung | |
Speise- und Kesselwasser | |
Sicherheitsziele und Anforderungen | |
Einteilung der Dampfkessel hinsichtlich der Aufstellung | |
Aufstellungsmöglichkeiten | |
Alternative technische Regeln (Anm.: Übergangsbestimmung) | |
Übergangsbestimmungen (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 147/2012) | |
ABSCHNITT 1 | |
Betrieb von Dampfkesseln, ausgenommen Heißwasserkessel, ohne ständige Beaufsichtigung (BOSB) | |
1 | Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Dampfkessel |
2 | Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Dampfkesselanlage |
3 | Besondere Anforderungen an die Regel- und Begrenzungseinrichtungen |
4 | Betrieb |
5 | Zusätzliche Anforderungen für den 72-Stunden-Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung |
6 | Zuverlässigkeit und Nachweis der Konformität |
7 | Erleichterungen für Dampfkessel mit geringerem Gefahrenpotential |
ABSCHNITT 2 | |
Betrieb von Heißwasserkesselanlagen ohne ständige Beaufsichtigung (BOSB) | |
1 | Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Heißwasserkessel |
1.1 | Allgemeine Anforderungen |
1.2 | Heißwasserkessel mit Eigendruckhaltung durch Dampfraum ohne Ausdehnungstrommel |
1.3 | Heißwasserkessel mit Eigendruckhaltung durch Dampfraum in der Ausdehnungstrommel |
1.4 | Heißwasserkessel besonderer Bauart mit Fremddruckhaltung |
1.5 | Sonstige Heißwasserkessel |
2 | Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Heißwasserkesselanlage |
3 | Besondere Anforderungen an die Regel- und Begrenzungseinrichtungen |
4 | Betrieb |
5 | Zusätzliche Anforderungen für den 72-Stunden-Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung |
6 | Zuverlässigkeit und Nachweis der Konformität |
7 | Erleichterungen für Heißwasserkessel mit geringerem Gefahrenpotential |
ABSCHNITT 3 | |
Zeitweiliger Betrieb von Dampfkesseln, ausgenommen Heißwasserkresseln (Anm.: richtig: Heißwasserkesseln), mit herabgesetztem Betriebsdruck (höchstens 1 bar) ohne ständige Beaufsichtigung | |
1 | Zusätzliche Ausrüstung des Dampfkessels |
2 | Anforderungen an die Ausrüstungsteile |
3 | Maßnahmen beim Umstellen vom Betrieb als Dampfkessel der Gruppen II, III oder IV auf Betrieb mit herabgesetztem Betriebsdruck und umgekehrt |
4 | Betrieb und Überwachung der Regel- und Begrenzereinrichtungen |
ABSCHNITT 4 | |
Zeitweiliger Betrieb von Heißwasserkesseln mit herabgesetzter Betriebstemperatur (höchstens 120 C) ohne ständige Beaufsichtigung | |
1 | Zusätzliche Ausrüstung der Heißwasserkesselanlage |
2 | Anforderungen an die Ausrüstungsteile |
3 | Maßnahmen beim Umstellen vom Betrieb als Heißwasserkessel der Gruppe II, III oder IV mit herabgesetzter Vorlauftemperatur und umgekehrt |
4 | Betrieb und Überwachung der Regel- und Begrenzereinrichtungen |
Betrieb von Dampf- und Heißwasserkesseln bei Beaufsichtigung mittels Fernüberwachung | |
1 | Anforderungen an die Ausrüstung der Fernüberwachung |
2 | Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Dampf- und Heißwasserkesselanlage |
3 | Betrieb |
4 | Fernüberwachung von einer Warte aus |
Beschaffenheit von Speisewasser und Kesselwasser für Dampfkessel | ||
1 | Begriffsbestimmungen | |
2 | Anforderungen an Speisewasser und Kesselwasser | |
3 | Kontrolle der Wasserqualität | |
4 | Anhang: | Tabelle 1 Richtwerte für salzhaltiges Speisewasser für Umlaufkessel |
Tabelle 2 Richtwerte für salzhaltiges Kesselwasser aus salzhaltigem Speisewasser für Umlaufkessel | ||
Tabelle 3 Richtwerte für salzfreies Speisewasser bei alkalischer Fahrweise für Umlaufkessel | ||
Tabelle 4 Richtwerte für Kesselwasser aus salzfreiem Speisewasser für Umlaufkessel | ||
Tabelle 5 Richtwerte für salzfreies Speisewasser für Durchlaufkessel | ||
Tabelle 6 Richtwerte für salzhaltiges Speisewasser für Schnelldampferzeuger | ||
Tabelle 7 Richtwerte für Kessel- und Kreislaufwasser von Heißwasseranlagen aus salzhaltigem Speisewasser für Umlaufkessel | ||
Aufstellung | |
1 | Anforderungen an die Aufstellung mittlerer und großer Dampfkessel |
2 | Zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung großer Dampfkessel in Kesselräumen |
Schlagworte
e-rk3, Inh
Regeleinrichtung
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2017
Gesetzesnummer
10012515
Dokumentnummer
NOR40178024
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