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ABV – Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.2015

ABV § 0

Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln

Kurztitel

Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 353/1995 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2015

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

29.12.2015

Abkürzung

ABV

Index

95/07 Dampfkesselrecht

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufstellung und den Betrieb von Dampfkesseln – ABV

StF: BGBl. Nr. 353/1995

Änderung

BGBl. II Nr. 147/2012

BGBl. I Nr. 161/2015 (BG) (NR: GP XXV RV 850 AB 938 S. 107 . BR: AB 9509 S. 849 .)

[CELEX-Nr.: 32014L0068 , 32014L0029 ]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 und 10 des Kesselgesetzes, BGBl. Nr. 211/1992, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 2

Einteilung der Dampfkessel

§ 3

Betrieb von Dampfkesseln ohne ständige Beaufsichtigung

§ 4

Erleichterungen

§ 5

Zeitweiliger Betrieb von Dampfkesseln mit herabgesetzten Werten der Betriebsparameter

§ 6

Betrieb von Dampfkesseln mit Fernüberwachung

§ 7

Speise- und Kesselwasser

§ 8

Sicherheitsziele und Anforderungen

§ 9

Einteilung der Dampfkessel hinsichtlich der Aufstellung

§ 10

Aufstellungsmöglichkeiten

§ 11

Alternative technische Regeln (Anm.: Übergangsbestimmung)

§ 12

Übergangsbestimmungen (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 147/2012)

  

Anlage 1

ABSCHNITT 1

Betrieb von Dampfkesseln, ausgenommen Heißwasserkessel, ohne ständige Beaufsichtigung (BOSB)

1

Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Dampfkessel

2

Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Dampfkesselanlage

3

Besondere Anforderungen an die Regel- und Begrenzungseinrichtungen

4

Betrieb

5

Zusätzliche Anforderungen für den 72-Stunden-Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung

6

Zuverlässigkeit und Nachweis der Konformität

7

Erleichterungen für Dampfkessel mit geringerem Gefahrenpotential

  

ABSCHNITT 2

Betrieb von Heißwasserkesselanlagen ohne ständige Beaufsichtigung (BOSB)

1

Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Heißwasserkessel

1.1

Allgemeine Anforderungen

1.2

Heißwasserkessel mit Eigendruckhaltung durch Dampfraum ohne Ausdehnungstrommel

1.3

Heißwasserkessel mit Eigendruckhaltung durch Dampfraum in der Ausdehnungstrommel

1.4

Heißwasserkessel besonderer Bauart mit Fremddruckhaltung

1.5

Sonstige Heißwasserkessel

2

Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Heißwasserkesselanlage

3

Besondere Anforderungen an die Regel- und Begrenzungseinrichtungen

4

Betrieb

5

Zusätzliche Anforderungen für den 72-Stunden-Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung

6

Zuverlässigkeit und Nachweis der Konformität

7

Erleichterungen für Heißwasserkessel mit geringerem Gefahrenpotential

  

ABSCHNITT 3

Zeitweiliger Betrieb von Dampfkesseln, ausgenommen Heißwasserkresseln (Anm.: richtig: Heißwasserkesseln), mit herabgesetztem Betriebsdruck (höchstens 1 bar) ohne ständige Beaufsichtigung

1

Zusätzliche Ausrüstung des Dampfkessels

2

Anforderungen an die Ausrüstungsteile

3

Maßnahmen beim Umstellen vom Betrieb als Dampfkessel der Gruppen II, III oder IV auf Betrieb mit herabgesetztem Betriebsdruck und umgekehrt

4

Betrieb und Überwachung der Regel- und Begrenzereinrichtungen

  

ABSCHNITT 4

Zeitweiliger Betrieb von Heißwasserkesseln mit herabgesetzter Betriebstemperatur (höchstens 120 C) ohne ständige Beaufsichtigung

1

Zusätzliche Ausrüstung der Heißwasserkesselanlage

2

Anforderungen an die Ausrüstungsteile

3

Maßnahmen beim Umstellen vom Betrieb als Heißwasserkessel der Gruppe II, III oder IV mit herabgesetzter Vorlauftemperatur und umgekehrt

4

Betrieb und Überwachung der Regel- und Begrenzereinrichtungen

  

Anlage 2

Betrieb von Dampf- und Heißwasserkesseln bei Beaufsichtigung mittels Fernüberwachung

1

Anforderungen an die Ausrüstung der Fernüberwachung

2

Zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung der Dampf- und Heißwasserkesselanlage

3

Betrieb

4

Fernüberwachung von einer Warte aus

  

Anlage 3

Beschaffenheit von Speisewasser und Kesselwasser für Dampfkessel

1

Begriffsbestimmungen

2

Anforderungen an Speisewasser und Kesselwasser

3

Kontrolle der Wasserqualität

4

Anhang:

Tabelle 1 Richtwerte für salzhaltiges Speisewasser für Umlaufkessel

  

Tabelle 2 Richtwerte für salzhaltiges Kesselwasser aus salzhaltigem Speisewasser für Umlaufkessel

  

Tabelle 3 Richtwerte für salzfreies Speisewasser bei alkalischer Fahrweise für Umlaufkessel

  

Tabelle 4 Richtwerte für Kesselwasser aus salzfreiem Speisewasser für Umlaufkessel

  

Tabelle 5 Richtwerte für salzfreies Speisewasser für Durchlaufkessel

  

Tabelle 6 Richtwerte für salzhaltiges Speisewasser für Schnelldampferzeuger

  

Tabelle 7 Richtwerte für Kessel- und Kreislaufwasser von Heißwasseranlagen aus salzhaltigem Speisewasser für Umlaufkessel

   

Anlage 4

Aufstellung

1

Anforderungen an die Aufstellung mittlerer und großer Dampfkessel

2

Zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung großer Dampfkessel in Kesselräumen

  

Schlagworte

e-rk3, Inh

Regeleinrichtung

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2017

Gesetzesnummer

10012515

Dokumentnummer

NOR40178024

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