- EStG 1988 § 2 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 4, BSVG § 71 Abs 4: Eine steuerlich unbeachtliche bloße Einkommensverwendung ist nicht von einer Freiwilligkeit der Verfügung abhängig
- EStG 1988 § 5, § 6 Z 2 lit a, § 6 Z 3: Nach dem Bilanzstichtag bekanntgewordene Tatsachen sind nur dann bereits zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen, wenn sie zu diesem Stichtag vorhanden waren
- EStG 1972 § 4 Abs 3, § 6, § 32; BAO § 293b: Keine Teilwertabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG
- KStG 1988 § 8 Abs 2: Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei ausstehenden Einlagen einer Kapitalgesellschaft
- UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 2 lit a, § 2 Abs 1 dritter Satz und § 4 Abs 9; KStG 1966 § 2: Keine Einnahmenerzielung bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung; kein Eigenverbrauch bei der Entnahme eines Betriebs
- UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 2 lit a: Eigenverbrauch im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe
- UStG 1972 § 11 Abs 14: Weist jemand in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert aus, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt, schuldet er diesen Betrag
- UStG 1972 § 16 Abs 1: Keine Änderung der Bemessungsgrundlage bei (teilweiser) Zahlung des vereinbarten Entgeltes durch einen vom Leistungsempfänger verschiedenen Dritten
- ErbStG § 3 Abs 1 Z 2: Für das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung kommt es nur auf die Erhöhung des Vermögensbestandes beim Bedachten an;
- ErbStG § 15 Abs 1 Z 17: Keine ErbSt-Befreiung für Sparguthaben in Form von Sparbüchern, die an Zahlungs Statt für Barlegat angenommen wurden
- GebG § 33 TP 8 und 19, BundesbahnG § 19 Abs 1 Z 1: Keine gebührenrechtliche Begünstigung der ÖBB nach § 19 Abs 1 Z 1 BundesbahnG
- BewG § 21 Abs 1 Z 2, § 22 Abs 1, § 52 Abs 1: Bei einem Grundstück in einem Aufschließungsgebiet hat die Behörde konkret zu erörtern und zu prüfen, BewG § 28: Auslegung der Begriffe „erzielte Einnahmen“ und „Erhaltungskosten“
- BewG § 28: Auslegung der Begriffe "erzielte Einnahmen" und "Erhaltungskosten"
- KVG § 21 Z 1: Übernahme von ziffernmäßig bestimmten Haftungen als Teil der Bemessungsgrundlage der BUSt
- BAO § 9 iVm § 80, § 132 und § 238: Anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechnungshandlungen nach § 238 Abs 2 BAO; keine Berufung auf abgelaufene Aufbewahrungsfrist bei Inanspruchnahme eines Vertreters zur Haftung
- BAO § 21, § 23 Abs 2, § 284 Abs 1: Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte an; rechtskräftige Abgabenfestsetzung hindert nicht die Besteuerung desselben Geschäfts bei einer anderen Person
- BAO § 22; EStG 1972 § 4 Abs 4, § 6 Z 2, § 8 Abs 1, § 16, § 20 Abs 1 Z 1, § 34: Keine vorzeitige Abschreibung bei eingelegten Wirtschaftsgütern;
- BAO § 108 Abs 3 und § 245 Abs 3: Anwendbarkeit des § 108 Abs 3 zweiter Satz BAO, wenn der in einem Antrag auf Verlängerung einer Berufungsfrist genannte Tag einer der in dieser Bestimmung genannten Tage ist
- BAO § 119, § 303 Abs 4, UStG 1972 § 6 Z 9 lit a, § 12 Abs 3 Z 2, EStG 1972 § 16 Abs 1: Ermessensübung bei amtswegiger Wiederaufnahme, Ausweis eines Privatanteils an Kosten ist nicht zwingend geboten
- BAO § 167 Abs 2, § 183 Abs 3: Ein Beweisantrag ist nur erheblich, wenn er zur Klärung einer sachverhaltserheblichen Tatsache beitragen kann
- BAO § 210 Abs 2, § 217: Säumniszuschlag ist eine objektive Rechtsfolge der Nichtentrichtung einer fälligen Abgabenverbindlichkeit