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Anwendbarkeit des § 108 Abs 3 zweiter Satz BAO, wenn der in einem Antrag auf Verlängerung einer Berufungsfrist genannte Tag einer der in dieser Bestimmung genannten Tage ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 372 Heft 13 v. 1.7.1999

§ 108 Abs 3 zweiter Satz BAO

§ 245 Abs 3 BAO

1. Die Hemmung iSd § 245 Abs 3 BAO kann nicht dazu führen, dass die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt abläuft, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde.

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