- EStG 1972 (1988) § 4: Muß ein Treuhänder wegen eines Fehlverhaltens, nämlich vereinbarungswidriger Weitergabe des Treuhandgeldes, einen entsprechenden Betrag an den Treugeber erstatten, so führt diese Zahlung zu einer Betriebsausgabe
- EStG 1972 (1988) § 4 Abs 4, § 5: Aufwendungen sind dann betrieblich veranlaßt, wenn die Leistung, für welche die Ausgaben erwachsen, ausschließlich oder doch vorwiegend aus betrieblichen Gründen erbracht wird.
- EStG 1972 § 36; GewStG 1953 § 11 Abs 3: Anwendung der Begünstigungsbestimmungen des § 36 EStG 1972 bzw § 11 Abs 3 GewStG 1953 nur im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes.
- ErbStG § 19; BewG § 14: Bemessungsgrundlage - Vermögenseinlage, Gesellschafterdarlehen bei atypisch stiller Gesellschaft
- GebG § 14 TP 6: Tarifpost - Eingaben
- GebG § 17 Abs 1 und 2, § 33 TP 21 Abs 1 Z 2: wie E 25. 2. 1993, 92/16/0159
- GebG § 33 TP 5: Bestandvertrag - Mietzinsvorauszahlung als nicht rückzahlbare einmalige Leistung
- GrESt 1987 § 11 (idF BGBl 1994/682): Rückgängigmachung - Nichtfestsetzung oder Abänderung setzt entstandene Steuerschuld voraus
- GrESt 1955 § 17; GrESt 1987 § 19; BAO §§ 6, 20: Gesamtschuld - Ermessen des Abgabengläubigers
- KVG § 21; BAO § 299: Vereinbarter Preis
- EGV Art 77, 92; Verbrauchsteuer-RL Art 3; 6. MWSt-RL Art 33; Wr GetränkesteuerG 1992; Oö GetränkesteuerG 1950: Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend Getränkesteuer
- EGV Art 77, 73 b, 73 d; Kapitalverkehrs-RL Art 1, 4; GebG § 33 TP 8: Vor-abentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend Auslandsdarlehen