EStG 1972 (1988) § 4: Muß ein Treuhänder wegen eines Fehlverhaltens, nämlich vereinbarungswidriger Weitergabe des Treuhandgeldes, einen entsprechenden Betrag an den Treugeber erstatten, so führt diese Zahlung zu einer Betriebsausgabe
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 59 Heft 4 v. 15.2.1998