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KVG § 21; BAO § 299: Vereinbarter Preis

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 71 Heft 4 v. 15.2.1998

§ 21 KVG

Zum vereinbarten Preis zählen neben dem jeweiligen Abtretungspreis auch solche ziffernmäßig bestimmten Leistungen, deren Erbringung notwendig ist, um den abgetretenen Geschäftsanteil zu erlangen.

§ 299 BAO

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