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FinStrG § 23 iVm § 33 Abs 5; StPO § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall: Die Heranziehung des Ausmaßes der versuchten oder tatsächlich bewirkten Abgabenverkürzung als Erschwerungsgrund verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot

Erkenntnisse des OGHÖStZB 1998, 84 Heft 4 v. 15.2.1998

§ 21 Abs 3 und 4 FinStrG

§ 31 StPO

§ 40 StPO

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