Rechtsprechung
-
- Ordentliche Gerichte
-
- »Zivilsachen
- Einlösungsrecht des Veräußerungs- und Belastungsverbotsberechtigten
- Ertrag des Fruchtnießers ist auch der Vorteil aus der Eigenbenützung der dienstbaren Sache
- Subsidiarität des Erbrechts des unehelichen Kindes verfassungswidrig?
- Wilhelm, Unwirksame Vertretung einer Gemeinde beim Vertragsschluß
- Zur Anfechtung von Schenkungen wegen Motivirrtums
- Widerruf von Sonderbenützungen an öffentlichen Straßen
- Sorgfaltsmaßstab bei Rennsportveranstaltungen
- Mitverschulden des Geschädigten nur betreffs Erhöhung eines jedenfalls eingetretenen Schadens
- Befangenheit eines Privatgutachters als Gerichtssachverständiger
- Feststellung ist minus zu Leistung
- Vollstreckbarkeit eines Besitzstörungsendbeschlusses gegen Einzelrechtsnachfolger des Störers?
-
- »Strafsachen
- Liebscher, Einleitung des Strafverfahrens nach § 23 KWG
- Subsidiarität der Garantenstellung
- „Große Menge“ iSd § 12 Abs 1 SGG
-
-
- Verfassungsgerichtshof
- Körperschaftsteuerpflicht kirchlicher Einrichtungen – Art 145 B-VG ist vom VfGH nicht anwendbar
-
- Verwaltungsgerichtshof
- Keine Pflicht zur Auskunftserteilung über Fragen, die in einem auf Antrag einzuleitenden Verwaltungsverfahren zu lösen sind
- Verwendung von Nebelscheinwerfern
- Auch der VwGH ist zur Prüfung von Beschwerden über gesetzwidrige Festnahmen zuständig
- Verhängung der Untersuchungshaft im Finanzstrafverfahren
Korrespondenz
- Schweitzer, Hummer, Südtirol und die Europäische Gemeinschaft
- Winkler, Bonell, Nochmals: Südtirol und die Europäische Gemeinschaft