§§ 1295 ff
Die Mißachtung allgemein anerkannter Rennregeln (hier: im Motorbootsport) ist rechtswidrig, wenn sie zu einer Vergrößerung des der betreffenden Sportart innewohnenden Gefahr führt.
OGH, 29.03.1989, 2 Ob 12/89
§§ 1295 ff
Die Mißachtung allgemein anerkannter Rennregeln (hier: im Motorbootsport) ist rechtswidrig, wenn sie zu einer Vergrößerung des der betreffenden Sportart innewohnenden Gefahr führt.
OGH, 29.03.1989, 2 Ob 12/89