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Sorgfaltsmaßstab bei Rennsportveranstaltungen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 450 Heft 7 v. 1.7.1989

§§ 1295 ff

Die Mißachtung allgemein anerkannter Rennregeln (hier: im Motorbootsport) ist rechtswidrig, wenn sie zu einer Vergrößerung des der betreffenden Sportart innewohnenden Gefahr führt.

OGH, 29.03.1989, 2 Ob 12/89

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