Geschäftsverteilung
§ 3
(1) Die Geschäfte der Landesverwaltung und – nach Maßgabe des § 2 – der mittelbaren Bundesverwaltung werden auf der Grundlage der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung in der jeweils geltenden Fassung auf die Mitglieder der Landesregierung wie folgt verteilt:
A) Landeshauptfrau Mag. Gabriele Burgstaller:
- 1. Vorstand des Amtes der Landesregierung;
- 2. der Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion
mit Ausnahme
- - der Angelegenheiten der besonderen Aufgaben des Bedienstetenschutzes, soweit sie den Schutz der Landesbediensteten betreffen, aus dem Geschäftsbereich des Referates 0/01 (Büro des Landesamtsdirektors),
- - des Geschäftsbereiches des Referates 0/02 (Stabstelle für zentrale Aufgaben) und
- - des Geschäftsbereiches der Fachabteilung 0/2 (Landesinformatik);
- 3. der Geschäftsbereich der Abteilung 1 (Präsidialabteilung) einschließlich der Angelegenheiten der Innovations- und Forschungspolitik mit Ausnahme
- - der Angelegenheiten der vorrangig betrieblichen und wirtschaftsnahen Forschung (Unternehmensforschung) aus dem Geschäftsbereich des/der Fachreferenten/in 1/21
(Forschung, Technologie und Entwicklung)
- - der Angelegenheiten des Salzburger Landesinstitutes für Volkskunde aus dem Geschäftsbereich des/der Fachreferenten/in 1/22 (Wissenschaftliche Einrichtungen, Sonderprojekte und Förderungen) und
- - der Angelegenheiten der betriebsähnlichen Einrichtung Mozart 2006 Salzburg;
- 4. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 2 (Bildung, Familie, Gesellschaft)
+ der Geschäftsbereich des Referates 2/01 (Äußere Organisation
der allgemeinbildenden Pflichtschulen;
Rechtsangelegenheiten),
+ der Geschäftsbereich des Referates 2/02 (Dienstrecht der Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen),
+ der Geschäftsbereich des Referates 2/03 (Berufsbildende Pflichtschulen),
+ der Geschäftsbereich des/der Fachreferenten/in 2/04 (Büro für Frauenfragen und Chancengleichheit) und
+ die Angelegenheiten des Salzburger Bildungsnetzes;
- 5. der Geschäftsbereich der Abteilung 9 (Gesundheitswesen und Landesanstalten)
- - mit Ausnahme der Angelegenheiten der Seuchenhygiene, der medizinischen Angelegenheiten des Umweltschutzes, des Katastrophen- und des Zivilschutzes, der medizinischen Belange des Strahlenschutzes, der Ökologie und der Abfallbeseitigung, der Angelegenheiten der Gewerbehygiene und der Epidemiologie
+ einschließlich aber der Angelegenheiten der Seuchenprophylaxe
aus dem Geschäftsbereich des Referates 9/11 (Gesundheit, Hygiene und Umweltmedizin) und
- - mit Ausnahme des Geschäftsbereiches des/der Fachreferenten/in 9/02 (Landesanstalten und Landesheime), soweit er sich auf das Landesinstitut für Sehbehinderte, das Landesinstitut für Hörbehinderte, die Landespflegeanstalt, das Konradinum Eugendorf und das Sozialpädagogische Zentrum des Landes Salzburg bezieht.
B) Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer:
- 1. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 1 (Präsidialabteilung) + die Angelegenheiten der vorrangig betrieblichen und
wirtschaftsnahen Forschung (Unternehmensforschung) aus dem Geschäftsbereich des/der Fachreferenten/in 1/21 Forschung, Technologie und Entwicklung);
- 2. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 5 (Rechtsdienste Gewerbe und Infrastruktur)
+ der Geschäftsbereich des Referates 5/04 (Verkehrsrecht) und + der Geschäftsbereich des Referates 5/05 (Eisenbahn-, Luft- und Schifffahrtsangelegenheiten sowie Personen- und Güterbeförderung);
- 3. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 6 (Landesbaudirektion) + die Geschäftsbereiche der Fachreferenten/innen 6/01
(Landesgeologischer Dienst) und 6/02 (Rechtsangelegenheiten), soweit sie sich auf den nachfolgend angeführten Geschäftsbereich beziehen, sowie
+ der Geschäftsbereich des Referates 6/24 (Verkehrsplanung und Öffentlicher Verkehr) aus dem Geschäftsbereich der Fachabteilung 6/2 (Verkehrsinfrastruktur)
- 4. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 8 (Finanz- und Vermögensverwaltung)
+ die Angelegenheiten der Museum der Moderne-Rupertinum
Betriebsgesellschaft mbH aus dem Geschäftsbereich des Referates 8/01 (Allgemeine Finanzangelegenheiten);
- 5. der Geschäftsbereich der Abteilung 11 (Gemeindeangelegenheiten);
- 6. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 12 (Kultur- und Sportangelegenheiten)
+ die Angelegenheiten des Salzburger Museums Carolino
Augusteum, des Salzburger Barockmuseums und sonstiger Museen, ausgenommen die Orts-, Regional-, Fach- und Heimatmuseen, und die Angelegenheiten der Residenzgalerie Salzburg und der Modernen Galerie Graphische Sammlung Rupertinum aus dem Geschäftsbereich des Referates 12/01 (Kulturrecht und Kulturbetriebe);
+ die Angelegenheiten der kulturellen Sonderprojekte;
- 7. der Geschäftsbereich der Abteilung 15 (Wirtschaft, Tourismus und Energie)
- - mit Ausnahme des Geschäftsbereiches des/der Fachreferenten/in 15/03 (Energiewirtschaft);
- 8. der Geschäftsbereich des Landesrechnungshofes, insoweit dieser gemäß § 8 Abs. 3 des Salzburger Landesrechnungshofgesetzes 1993 eine dem Amt der Landesregierung einbezogene Einrichtung ist.
C) Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. David Brenner:
- 1. der Geschäftsbereich der Abteilung 8 (Finanz- und Vermögensverwaltung)
– mit Ausnahme der Angelegenheiten der Museum der Moderne
Rupertinum Betriebsgesellschaft mbH aus dem Geschäftsbereich der Beteiligungsverwaltung;
- 2. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 12 (Kultur- und Sportangelegenheiten)
+ der Geschäftsbereich des Referates 12/01 (Kulturrecht und Kulturbetriebe)
– mit Ausnahme der Angelegenheiten der Museen, der Residenzgalerie Salzburg und der Modernen Galerie Graphische Sammlung Rupertinum,
+ der Geschäftsbereich des Referates 12/02 (Kunstförderung)
und
+ der Geschäftsbereich des Referates 12/04
(Landessportbüro).
D) Landesrat Sepp Eisl:
- 1. der Geschäftsbereich der Abteilung 4 (Land- und Forstwirtschaft);
- 2. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 5 (Rechtsdienste Gewerbe und Infrastruktur)
+ die Rechtsangelegenheiten des Energiewesens, insbesondere
des Gas- und Elektrizitätsrechtes einschließlich der Angelegenheiten der Lastverteilung aus dem Geschäftsbereich des Referates 5/06 (Wasser- und Energierecht) und
+ die Rechtsangelegenheiten des Bauwesens, der Feuerpolizei
und des Feuerwehrwesens einschließlich der Angelegenheiten des Salzburger Brandverhütungsfonds sowie des Straßenwesens nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften aus dem Geschäftsbereich des Referates 5/07 (Bau-, Feuerpolizei- und Straßenrecht);
- 3. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 6 (Landesbaudirektion) + die Geschäftsbereiche der Fachreferenten/innen 6/01
(Landesgeologischer Dienst) und 6/02 (Rechtsangelegenheiten), soweit sie sich auf den nachfolgend angeführten Geschäftsbereich beziehen, sowie
+ der Geschäftsbereich der Fachabteilung 6/6 (Wasserwirtschaft)
- - mit Ausnahme des Geschäftsbereichs des Referates 6/63 (Siedlungswasserwirtschaft);
- 4. der Geschäftsbereich der Abteilung 7 (Landesplanung);
- 5. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 13 (Naturschutz) + der Geschäftsbereich des Referates 13/01 (Naturschutzrecht und Förderungswesen) und
+ der Geschäftsbereich des Referates 13/02
(Naturschutzgrundlagen und Sachverständigendienst);
- 6. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 15 (Wirtschaft, Tourismus und Energie)
+ der Geschäftsbereich des/der Fachreferenten/in 15/03
(Energiewirtschaft).
E) Landesrat Walter Blachfellner:
- 1. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 5 (Rechtsdienste Gewerbe und Infrastruktur)
+ der Geschäftsbereich des Referates 5/01
Gewerbeangelegenheiten),
+ der Geschäftsbereich des Referates 5/02 (Betriebsanlagen), + der Geschäftsbereich des/der Fachreferenten/in 5/03
(Verbraucherschutz),
+ die Rechtsangelegenheiten bei der Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes und seiner Nebengesetze aus dem Geschäftsbereich des Referates 5/06 (Wasser- und Energierecht),
+ die Rechtsangelegenheiten des Wohnungs- und Siedlungswesens
hinsichtlich der Bodenbeschaffung und Assanierung aus dem Geschäftsbereich des Referates 5/07 (Bau-, Feuerpolizei- und Straßenrecht);
- 2. der Geschäftsbereich der Abteilung 6 (Landesbaudirektion) mit Ausnahme
– der Geschäftsbereiche der Fachreferenten/innen 6/01
(Landesgeologischer Dienst) und der Fachreferenten/innen
6/02 (Rechtsangelegenheiten), soweit sie sich auf die nachfolgend angeführten, ausgenommenen Geschäftsbereiche beziehen,
– des Geschäftsbereiches des Referates 6/24 (Verkehrsplanung und Öffentlicher Verkehr) aus dem Geschäftsbereich der Fachabteilung 6/2 (Verkehrsinfrastruktur)
– des Geschäftsbereiches der Fachabteilung 6/6
(Wasserwirtschaft), eingeschlossen aber
+ der Geschäftsbereich des Referates 6/63
(Siedlungswasserwirtschaft);
- 3. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 9 (Gesundheitswesen und Landesanstalten)
+ die Angelegenheiten der Seuchenhygiene mit Ausnahme der Seuchenprophylaxe, die medizinischen Angelegenheiten des Umweltschutzes, des Katastrophen- und des Zivilschutzes, die medizinischen Belange des Strahlenschutzes, der Ökologie und der Abfallbeseitigung, die Angelegenheiten der Gewerbehygiene und der Epidemiologie aus dem Geschäftsbereich des Referates 9/11 (Gesundheit, Hygiene und Umweltmedizin);
- 4. der Geschäftsbereich der Abteilung 10 (Wohnungswesen);
- 5. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 13 (Naturschutz) + der Geschäftsbereich des Referates 13/04 (Gewässerschutz);
- 6. der Geschäftsbereich der Abteilung 16 (Umweltschutz).
F) Landesrätin Theodora Eberle:
- 1. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 1 (Präsidialabteilung) + die Angelegenheiten des Salzburger Landesinstitutes für
Volkskunde aus dem Geschäftsbereich des/der Fachreferenten/in 1/22 (Wissenschaftliche Einrichtungen, Sonderprojekte und Förderungen);
- 2. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 2 (Bildung, Familie, Gesellschaft)
+ der Geschäftsbereich des Referates 2/05
(Familienangelegenheiten),
+ der Geschäftsbereich des Referates 2/06 (Kindergärten, Horte und Kinderbetreuung),
+ der Geschäftsbereich des Referates 2/07 (Jugendförderung),
+ der Geschäftsbereich des Referates 2/08 (Erwachsenenbildung und Bildungsmedien) und
+ die Angelegenheiten der Musikschulen;
- 3. aus dem Bereich der Abteilung 12 (Kultur- und Sportangelegenheiten)
+ der Geschäftsbereich des Referates 12/03 (Erhaltung des kulturellen Erbes) und
+ der Geschäftsbereich des Referates 12/05 (Salzburger Volkskultur)
- - mit Ausnahme der Angelegenheiten des Salzburger Freilichtmuseums;
- 4. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 13 (Naturschutz) + der Geschäftsbereich des Referates 13/03 (Nationalparke).
G) Landesrätin Erika Scharer:
- 1. aus dem Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion + die Angelegenheiten der besonderen Aufgaben des Bedienstetenschutzes, soweit sie den Schutz der Landesbediensteten betreffen, aus dem Geschäftsbereich des Referates 0/01 (Büro des Landesamtsdirektors),
+ der Geschäftsbereich des Referates 0/02 (Stabstelle für zentrale Aufgaben),
+ der Geschäftsbereich der Fachabteilung 0/2
(Landesinformatik);
- 2. der Geschäftsbereich der Abteilung 3 (Soziales) und;
- 3. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 9 (Gesundheitswesen und Landesanstalten)
+ der Geschäftsbereich des/der Fachreferenten/in 9/02
(Landesanstalten und Landesheime), soweit er sich auf das Landesinstitut für Sehbehinderte, das Landesinstitut für Hörbehinderte, die Landespflegeanstalt, das Konradinum Eugendorf und das Sozialpädagogische Zentrum des Landes Salzburg bezieht.
- 4. der Geschäftsbereich der Abteilung 14 (Personalabteilung).
(2) Die Besorgung der Auftragsverwaltung des Bundes (§ 2 Abs. 4) kommt, soweit nicht nach der Geschäftseinteilung gemäß Abs. 1 eine Vertretung stattfindet, dem Landeshauptmann bzw der Landeshauptfrau zu.
(3) Diese Geschäftsverteilung bewirkt – unbeschadet der dem Landeshauptmann bzw der Landeshauptfrau gemäß § 2 Abs. 3 und 4 zustehenden Befugnis – die Unzuständigkeit eines Mitgliedes der Landesregierung in anderen als den ihm nach der Geschäftsverteilung zukommenden Geschäften, ausgenommen die im § 4 bezeichnete Stellvertretung im Fall der Verhinderung und den Fall der Zustimmung zur Besorgung eines bestimmten Geschäftes durch ein anderes Mitglied der Landesregierung.
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