Anlage 1 Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1986

Anlage 1

— Werkstättenbetriebslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll Aufbau und Organisation sowie die pädagogische Funktion der Schulwerkstätten auch unter Einbeziehung der EDV kennen.

Lehrstoff:

Pädagogische Funktionen technisch-organisatorischer Maßnahmen innerhalb des praktischen Unterrichtes: Lehrplan;

Lehrstoffverteilung; Einzelarbeit, Gruppenarbeit; Werkstättenheft.

Werkstättenfertigung; Arbeitsabläufe nach Refa (Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung; Betriebsmittel; Inventar- und Materialverwaltung).

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008597

Dokumentnummer

NOR12102274

alte Dokumentnummer

N6198615485S

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