Anlage 1
— Fachdidaktik mit schulpraktischen Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll die besonderen methodischen und didaktischen Erfordernisse des Fachgebietes beherrschen und im Unterricht umsetzen können.
Lehrstoff:
Fachbezogene Interpretation des Lehrplanes; sachliche und zeitliche Abfolge des Lehrstoffes; die Unterrichtsvorbereitung.
Lehrbesuche, Lehrübungen; Unterrichtsanalysen.
Üben von Lehrverhalten; Formen der Lernkontrolle.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10008597
Dokumentnummer
NOR12102276
alte Dokumentnummer
N6198615487S
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