Anlage 1
— Schulverwaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll die administrativen Aufgaben seiner Schultype erfüllen können.
Lehrstoff:
Führung der Amtsschriften.
Administrative Erfordernisse im Zusammenhang mit der Leistungsbeurteilung.
Zeugnisausfertigung.
Feststellungs-, Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10008597
Dokumentnummer
NOR12102273
alte Dokumentnummer
N6198615484S
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