Anlage 1 Lehrplan der Lehrgänge für die Ausbildung der Neulehrer an Berufsschulen und der Neulehrer des gewerblichen Fachunterrichtes an mittleren und höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1986

Anlage 1

— Unterrichtstechnologie und Mediendidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll Unterrichtsmittel einsetzen und herstellen können.

Lehrstoff:

Unterrichtsmittel:

Schultafel, Overheadprojektor, Diaprojektor; Kassettenrecorder, Videorecorder, Filmprojektor. Anschauungsmittel und -materialien.

Herstellen von Unterrichtsbehelfen.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008597

Dokumentnummer

NOR12102272

alte Dokumentnummer

N6198615483S

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