Rechtssatz
Die nach § 273 ZPO erfolgte Betragsfestsetzung ist als revisible rechtliche Beurteilung zu qualifizieren.
17 Ob 5/20i | OGH | 24.11.2020 |
Beisatz: Dazu zählt auch die Frage, welche maßgeblichen Faktoren zur Bemessung heranzuziehen sind, weil davon ihr Ergebnis abhängt. (T1)<br/>Beisatz: Die Anwendung des § 273 ZPO hängt allerdings von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab und hat daher in der Regel keine über diesen hinausgehende Bedeutung. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19990128_OGH0002_0020OB00013_99X0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)