Rechtssatz
Der Missachtung der Bindungswirkung einer materiell rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung ist ebenfalls das Gewicht eines von Amts wegen wahrzunehmenden Nichtigkeitsgrundes beizumessen.
1 Ob 612/95 | OGH | 17.10.1995 |
Verstärkter Senat; Veröff: SZ 68/195 |
6 Ob 21/13a | OGH | 08.05.2013 |
Auch; Beisatz: Damit ist auch die erst nach Schluss der Verhandlung erster Instanz entstandene Bindung an das Strafurteil vom Obersten Gerichtshof zu berücksichtigen. (T1) |
2 Ob 203/15i | OGH | 16.12.2015 |
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Bindung an einen für die Rekursentscheidung präjudiziellen Beschluss, der erst während des Rekursverfahrens ergangen ist und Rechtskraft erlangt hat. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19951017_OGH0002_0010OB00612_9500000_004
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