14 Os 14/08b | OGH | 15.04.2008 |
Auch; Beisatz: Eine Verfahrensrüge (§ 281 Abs 1 Z 3 StPO), die es unterlässt, die vermissten Aussageinhalte, deren unterbliebene Mitteilung sich nachteilig ausgewirkt hätten, deutlich und bestimmt zu bezeichnen, verfehlt die gesetzlichen Anfechtungserfordernisse des § 285a Z 2 StPO. (T1) |
15 Os 32/08g | OGH | 05.06.2008 |
Vgl; Beisatz: § 250 StPO bedroht nur die Unterlassung der Information des Angeklagten über das während seiner Abwesenheit Geschehene mit Nichtigkeit; mit der Behauptung mangelnder Übersetzung von Zeugenaussagen, die in Anwesenheit des Angeklagten abgelegt wurden, wird hingegen keine der in § 345 Abs 1 Z 4 StPO taxativ angeführten Vorschriften angesprochen. (T2) |
15 Os 82/11i | OGH | 21.09.2011 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Zur Beurkundung im Protokoll genügt ein Hinweis auf die vorgenommene Unterrichtung. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19980623_OGH0002_0140OS00055_9800000_001
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