Rechtssatz
Die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalles in Überschreitung des Ermessensbereiches von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist.
9 ObA 201/01a | OGH | 20.02.2002 |
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1 Ob 149/02x | OGH | 30.09.2002 |
vgl.auch; Beisatz: Eine Entschädigung ist vielmehr erst dann als billig anzusehen, wenn sie von der Gemeinschaft der Normunterworfenen auf der Grundlage tragender Grundsätze der gesamten Rechtsordnung und der Umstände des Einzelfalls als gerecht empfunden wird. Diesem Maßstab im jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden, ist eine Aufgabe, die der Gesetzgeber den Gerichten in vielen Einzelfragen der staatlichen Vollziehung anvertraut, weil sich das in den unterschiedlichen Einzelfällen Billige eben nicht im abstrakten Korsett generalisierender gesetzlicher Tatbestände definieren lässt. (T1)<br/>Veröff: SZ 2002/124 |
1 Ob 125/03v | OGH | 27.05.2003 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Eine erhebliche Rechtsfrage nach § 14 Abs 1 AußStrG liegt nur dann vor, wenn die zweite Instanz von allgemein maßgebenden Grundsätzen abgewichen ist und so den Ermessensspielraum überschritten hat oder ihr in anderer Weise eine krass fehlerhafte Ermessensübung unterlaufen ist, die im Interesse der Wahrung der Rechtssicherheit einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshofs bedarf. (T2) |
3 Ob 231/09f | OGH | 25.11.2009 |
Beisatz: Höhe der Ausgleichszahlung (T3) |
5 Ob 221/10a | OGH | 26.05.2011 |
Vgl; Beisatz: Eine Ausgleichszahlung ist nicht mit (scheinbar) mathematischer Genauigkeit festzusetzen. (T4) |
8 Ob 125/13k | OGH | 17.12.2013 |
Ähnlich; Beisatz: Hier: Ermittlung des fiktiven Aufteilungsanspruchs im Schadenersatzprozess. (T5) |
1 Ob 196/18g | OGH | 21.11.2018 |
Auch; Beisatz: Hier: Frage, welchem der Ehegatten das alleinige Mietrecht an der Ehewohnung zustehen solle. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_20000628_OGH0002_0060OB00229_99S0000_001
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