Rechtssatz
Ein Suchtgift betreffendes Einziehungserkenntnis bleibt von der Aufhebung des ihm zugrunde liegenden Schuldspruchs unberührt, weil Suchtgift jedenfalls (siehe §§ 13 Abs 1, 16 Abs 3 SGG) einzuziehen ist.
11 Os 36/00 | OGH | 16.05.2000 |
Beisatz: Die Einziehung des sichergestellten Suchtgifts gemäß § 34 SMG hängt nicht davon ab, dass eine bestimmte Person als Täter verurteilt wird, sondern ist auch in einem freisprechenden Urteil und in einem objektiven Verfahren möglich. (T1) |
15 Os 155/02 | OGH | 09.01.2003 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Ein solches objektives Verfahren kann auch gegen junge Erwachsene bei ordnungsgemäßer Ladung in deren Abwesenheit durchgeführt werden. (T2) |
14 Os 32/10b | OGH | 13.04.2010 |
Vgl aber; Beisatz: Dies gilt nur, wenn das Urteil ausreichende Feststellungen zu einer mit Strafe bedrohten Handlung (vgl WK-StGB - 2 § 21 Rz 14 ff und 26) nach dem SMG enthält. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19920526_OGH0002_0140OS00063_9200000_001
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