Rechtssatz
Wenn das Berufungsgericht trotz Mängelrüge die geltendgemachte Verletzung der Bestimmung des § 362 Abs 2 ZPO nicht wahrnimmt, vielmehr seinerseits diese Bestimmung verletzt, liegt darin ein Mangel des Berufungsverfahrens.
10 ObS 93/99w | OGH | 01.06.1999 |
Ähnlich; Beisatz: Hier: Eine Behandlung der Mängelrüge in der Berufung wurde vom Berufungsgericht nicht unterlassen. Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens können nicht mehr in der Revision gerügt werden. (T1) |
10 ObS 141/00h | OGH | 06.06.2000 |
Auch; Beisatz: Ein Mangel des Berufungsverfahrens könnte dann gegeben sein, wenn das Berufungsgericht infolge unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen hat. (T2) |
10 ObS 350/00v | OGH | 30.01.2001 |
Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Wenn das Berufungsgericht infolge unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor, der als Feststellungsmangel in der Revision (mittels Rechtsrüge) geltend zu machen ist. (T3) |
7 Ob 46/01t | OGH | 14.03.2001 |
Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T2 |
10 ObS 228/02f | OGH | 22.10.2002 |
Vgl auch; Beis wie T3 nur: Wenn das Berufungsgericht infolge unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor. (T4) |
7 Ob 271/02g | OGH | 17.12.2003 |
Ähnlich; Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T4 |
7 Ob 256/03b | OGH | 03.12.2003 |
Ähnlich; Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T3; Beis wie T4 |
6 Ob 216/14d | OGH | 29.01.2015 |
Auch; Beis wie T2; Beis wie T3; Beis wie T4 |
10 ObS 39/22s | OGH | 20.04.2022 |
Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Mängelrüge zur Umbestellung berufskundlicher Sachverständiger wurde vom Berufungsgericht behandelt und fällt daher in den Bereich der vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbaren Beweiswürdigung. (T5) |
10 ObS 147/22y | OGH | 22.06.2023 |
vgl; Beisatz nur wie T3; Beisatz nur wie T4 |
9 ObA 33/24d | OGH | 26.06.2024 |
Beisatz nur wie T3; Beisatz nur wie T4 |
1 Ob 87/24m | OGH | 24.07.2024 |
vgl; Beisatz wie T2; Beisatz wie T3; Beisatz wie T4 |
Dokumentnummer
JJR_19670407_OGH0002_0050OB00075_6700000_001
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