10 ObS 346/00f | OGH | 16.01.2001 |
nur: Mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Krankenstände von jährlich sieben Wochen und darüber schließen einen Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus. (T1) |
10 ObS 293/01p | OGH | 23.09.2001 |
nur T1; Beisatz: Eine unbestimmte Möglichkeit ist nicht ausreichend. (T2) |
10 ObS 308/02w | OGH | 22.10.2002 |
Vgl auch; Beisatz: Sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Krankenstände im Ausmaß von 5 bis 6 Wochen jährlich anzunehmen, liegt darin kein Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt. (T3) |
8 ObA 110/06v | OGH | 31.01.2007 |
Auch; nur T1; Beisatz: Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass die festgestellten Krankenstände des Klägers (in den letzten drei Jahren durchschnittlich unter 5 Wochen jährlich) die beklagte Partei nicht zur Kündigung nach § 42 Abs 2 Z 2 VBO 1995 berechtigten, ist daher jedenfalls noch vertretbar. (T4) |
8 ObA 9/08v | OGH | 28.02.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Vertretbare Annahme einer ungünstigen Prognose durch die Vorinstanzen (Klägerin, die im Übrigen bereits in den Jahren davor wegen der weit über sieben Wochen liegenden Krankenstände auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wurde, hatte auch im letzten Jahr Krankenstände von mehr als sieben Wochen, davon fast einen Monat allein wegen des Bandscheibenleidens). (T5) |
8 ObA 53/11v | OGH | 30.08.2011 |
Auch; Beisatz: Die Zukunftsprognose hängt außer von Häufigkeit und Dauer der bisherigen Krankenstände auch wesentlich von der Art der Erkrankung samt deren Ursache und der zumutbaren Krankenbehandlung ab. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_20000404_OGH0002_010OBS00262_99Y0000_001