OGH 4Ob29/73 (RS0029333)

OGH4Ob29/7330.8.2022

Rechtssatz

Anders als beim Entlassungsgrund der Untreue im Dienst kann der Vertrauensverwirkung auch auf Handlungen des Angestellten beruhen, die mit dem Dienstverhältnis in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen (JBl 1959,324 = Arb 6955; Arb 6511).

wichtiger Grund — vorzeitige Auflösung — Ende — Beendigung — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — Vertrauensunwürdigkeit — strafbare Handlung — Straftat — Privatleben — Arbeitgeber — außerdienstliches Verhalten — Kakteen

 

Normen

AngG §27 Z1 E1a
AngG §27 Z1 E1c

4 Ob 29/73OGH03.04.1973

Veröff: Arb 9091

4 Ob 81/77OGH07.06.1977

Beisatz: Aus Eifersucht an dritten Personen begangene Körperverletzungen. (T1) Veröff: IndS 1978 H1,1082

4 Ob 137/77OGH18.10.1977

Beisatz: Eheliche Untreue der angestellten Ehegattin. (T2) Veröff: Arb 9631 = DRdA 1979,116 (mit Anmerkung von Kramer) = ZAS 1981,14 (mit Anmerkung von Hoyer)

4 Ob 86/78OGH24.10.1978

Beisatz: Das Verhalten muss aber so beschaffen sein, dass es nach den Umständen des Falles das dienstliche Vertrauen des Dienstgebers zu beeinflussen vermag. (T3) Veröff: EvBl 1979/62 S 186

4 Ob 33/80OGH25.03.1980

Beis wie T3; Beisatz: Wahrheitswidrige Darstellung von Vorkommnissen in der Privatsphäre (Alkoholisierung, Führerscheinentzug usw). (T4)

9 ObA 352/89OGH31.01.1990

Vgl auch; Beis wie T2 - hier verneint; Veröff: Arb 10841 = SZ 63/13

9 ObA 77/90OGH25.04.1990

Beis wie T3; Beisatz: § 48 ASGG. (T5)

9 ObA 159/91OGH11.09.1991

Vgl auch; Beis wie T5; Beis wie T4

8 ObA 294/94OGH15.12.1994
9 ObA 53/95OGH10.05.1995

Auch; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Versuchter Ladendiebstahl in einer im selben Haus wie der Arbeitgeber untergebrachten Konsum - Filiale. (T6)

9 ObA 132/95OGH11.10.1995

Beis wie T3; Beis wie T5

9 ObA 156/95OGH22.11.1995

Auch; Beis wie T3; Beisatz: An das außerdienstliche Verhalten eines Dienstnehmers ist kein so strenger Maßstab anzulegen wie an das Verhalten im Dienst. (T7) Beisatz: Hier: Arbeitnehmer der Flughafen Wien Aktiengesellschaft veranlasste einen anderen Bediensteten, vom Artenschutzabkommen geschützte Kakteen, die er aus dem Urlaub in den Auslandsbereich des Flughafens eingebracht hat, in den Inlandsbereich zu überstellen. (T8) Beis wie T5

9 ObA 115/98xOGH24.06.1998

Beis wie T3; Beis wie T7; Beisatz: Die strafgerichtliche Verurteilung eines Angestellten wegen einer außerdienstlich begangenen Straftat bildet nicht zwangsläufig einen Entlassungsgrund. Eine strafgerichtliche Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalls wird auch in der Regel bei einem Kraftfahrer strenger zu beurteilen sein, als bei einem anderen Arbeitnehmer. (T9); Beisatz: Hier jedoch besondere Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit - § 31 Abs 1 Z 2 DO.A - Angestellter der AUVA. (T10)

9 ObA 267/98zOGH21.10.1998

Auch; Beis wie T3; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Verurteilung eines Betriebsratsmitglieds wegen versuchtem Betrug zu Lasten eines engen Geschäftspartners des Arbeitgebers. (T11)

9 ObA 167/99wOGH01.09.1999

Auch; Beis wie T3; Beis wie T7; Beisatz: Es ist der Zusammenhang des außerdienstlichen Verhaltens mit der dienstlichen Position und dem damit verbundenen Aufgabengebiet und der Auswirkung auf das Dienstverhältnis zu beachten. Eine außerdienstliche Ehrverletzung kann eine Entlassung nur dann rechtfertigen, wenn zwischen ihr und dem Arbeitsverhältnis ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und die Ehrverletzung geeignet ist, sich auf das Arbeitsverhältnis oder auf den Betrieb auszuwirken. (T12) Beisatz: Hier: Bei einer Vermengung einer Lebensgemeinschaft und einem Dienstverhältnis ist an das außerdienstliche Verhalten im Rahmen der Lebensgemeinschaft bzw deren Auflösung und Abwicklung kein so strenger Maßstab in Bezug auf die Auswirkungen von Äußerungen auf das Dienstverhältnis anzulegen. (T13)

9 ObA 270/99tOGH17.11.1999

Vgl auch; Beis wie T7; Beisatz: Hier: § 27 Vlbg GdBG - Verletzung der persönlichen dienstlichen Verhaltenspflicht. (T14)

9 ObA 120/02sOGH22.05.2002

Auch

8 ObA 46/09mOGH21.12.2009

Auch

9 ObA 35/12fOGH29.05.2012

Beisatz: Hier: Außerdienstlicher Cannabiskonsum. (T15)

9 ObA 78/12dOGH24.09.2012

Beis wie T3; Beis wie T7

9 ObA 37/13aOGH24.07.2013

Beis wie T3; Beis wie T7

9 ObA 115/13xOGH26.11.2013

Auch; Beis wie T7

8 ObA 18/18gOGH29.05.2018
9 ObA 67/18wOGH30.08.2018
8 ObA 57/20wOGH18.12.2020

Vgl; Beis wie T3

8 ObA 44/22mOGH30.08.2022

Vgl; Beisatz: Hier: Halten einer öffentlichen, gegen die Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gerichteten Rede unter Hinweis auf die berufliche Stellung als Amtsärztin. (T16)

Dokumentnummer

JJR_19730403_OGH0002_0040OB00029_7300000_001

Stichworte