Rechtssatz
Der Versicherungsnehmer kann bei der Haftpflichtversicherung auch vor rechtskräftiger Entscheidung über den Anspruch des Dritten auf Feststellung klagen, dass der Versicherer verpflichtet ist, ihn zu entschädigen, wenn dieser bestreitet, zur Gewährung des Versicherungsschutzes verpflichtet zu sein.
7 Ob 256/62 | OGH | 21.11.1962 |
Veröff: ZVR 1963/98 S 106 |
7 Ob 155/71 | OGH | 10.11.1971 |
Beisatz: Hier: Bestreitung der Leistungspflicht seitens des Versicherers, die den Erfordernissen des § 12 Abs 3 VersVG nicht entspricht. (T1) |
7 Ob 42/79 | OGH | 04.10.1979 |
Beisatz: Wenn nicht auszuschließen ist, dass gegen den Versicherungsnehmer Ersatzansprüche erhoben werden können. (T3) |
7 Ob 158/06w | OGH | 27.09.2006 |
Auch; Beisatz: Hier: Problem, ob ein auf Versicherungsdeckung gerichtetes Feststellungsbegehren gegenüber dem von der Klägerin erhobenen Leistungsbegehren ein zu berücksichtigendes „Minus" darstellt. (T4) |
7 Ob 84/08s | OGH | 11.09.2008 |
Auch; Beisatz: Ab der Inanspruchnahme durch den Dritten steht dem Versicherungsnehmer (vorerst nur) ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Versicherungsschutzes (der Deckungspflicht) zu, wenn der Versicherer die Deckung ablehnt. (T5)<br/>Beisatz: Mit der bloßen Ablehnung der Deckung geht allerdings der primär nicht auf eine Geldleistung gerichtete Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers nicht (gleichsam automatisch) in einen Zahlungsanspruch über. (T6)<br/>Beisatz: Auf eine Leistungsklage kann der Versicherungsnehmer nämlich (noch) nicht verwiesen werden, obwohl der Schaden bereits zur Gänze behoben wurde oder der gegen ihn geltend gemachte Schaden bereits ziffernmäßig feststeht; auch nicht, solange die Haftpflicht nicht dem Grunde und der Höhe nach feststeht. (T7) |
7 Ob 8/13x | OGH | 18.02.2013 |
Beis wie T3; Beis wie T5; Beis wie T6 |
7 Ob 207/12k | OGH | 18.02.2013 |
Auch; Beis wie T3; Beis wie T5; Beis wie T6; Beis wie T7; Bem: Mit ausführlicher Bekräftigung von Beis T3. (T8) |
7 Ob 192/13f | OGH | 29.01.2014 |
Auch; Beis wie T5; Beis wie T6; Beis ähnlich wie T7 |
7 Ob 75/16d | OGH | 25.05.2016 |
Auch; Beis wie T5; Beis wie T6; Beis wie T7 |
Dokumentnummer
JJR_19540714_OGH0002_0030OB00392_5400000_001
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